Über 100 Missbrauchsfälle als Arbeitsunfall im Ehrenamt anerkannt

Die katholische Kirche und die EKD haben in Deutschland behördenartige Strukturen und sind mit viel Personal ausgestattet. Neben den Tätigkeiten in der Kirche, die von bezahlten Mitarbeitern erledigt wird, gibt insbesondere in den Kirchengemeinden vor Ort, viele Aufgaben die von ehrenamtliche Mitarbeitern erledigt werden.

Gemeindebrief austragen, Gesangbücher austeilen, Kaffee beim Seniorennachmittag ausschenken oder dem Organisten die Notenhefte beim Orgelspielen zum richtigen Zeitpunkt umblättern.

Ehrenamtliche Mitarbeiter der Kirche sind über die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) versichert. Rutsche ein ehrenamtlicher Mitarbeiter beim austragen des Gemeindebriefes aus und verletzt sich, so ist er genauso über dir Berufsgenossenschaft versichert wie ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit. Bei der VBG sind 1,7 Millionen Menschen versichert, die bei der Kirche ehrenamtlich tätig sind1.

Häufig nicht bekannt ist, dass Kinder und Jugendliche ebenfalls über die VBG versichert sind wenn sie ehrenamtlich für die Kirche arbeiten. Messdiener zählen somit ebenso zu den ehrenamtlichen Mitarbeitern wie Teamer für Konfirmandenfreizeiten.

Seit 2022 haben sich über 630 Personen bei der VBG gemeldet und ihren Missbrauchsfall als Arbeitsunfall gemeldet. Über 200 Fälle wurden bereits beschieden. In mehr als 100 Fällen erfolgte eine Anerkennung des Missbrauchsfalls als Arbeitsunfall.2

Betroffene sexualisierter Gewalt können ihren Fall direkt bei der VBG melden. Link dazu hier (externer Link).

  1. vgl. Versicherung: Mehr als 630 kirchliche Missbrauchsfälle gemeldet (externer Link), katholisch.de, 07.10.2024 ↩︎
  2. vgl. Versicherung: Mehr als 630 kirchliche Missbrauchsfälle gemeldet (externer Link), katholisch.de, 07.10.2024 ↩︎

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