Können Pastoren bald wieder ruhig schlafen? Beamtenstatus für Pastoren wird diskutiert.

Im Ausland kann kann es kaum glauben, dass Pastoren in Deutschland verbeamtet sind. Mittlerweile gibt es aber sogar stimmen aus der EKD, die den Beamtenstatus für Pastoren in Frage stellen.

Burkhard zur Nieden, Prälat der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, hat sich in der FAZ zu dem Thema geäußert. Zur Nieden gab an, dass die Beamtenpensionen nicht im Vollen Umfang gegenfinanziert wären. Weiter wären die Kosten für die Beihilfe nicht zu steuern. Wörtlich sagt er:

„Ich würde als Berufsanfänger im Angestelltenverhältnis daher ruhiger schlafen. So ist man gesetzlich rentenversichert und unabhängig von der kirchlichen Entwicklung.“1

Können Pastoren nun wieder besser schlafen?

Auch die EKD-Ratsvorsitzende Kirsten Fehrs hat eine Diskussion angeregt.2

Auch im Bezug auf sexualisierte Gewalt hätte der Wegfall des Beamtenstatus Folgen. Verbeamtete Pastoren können auch wenn sie schon pensioniert sind noch dienstrechtliche belangt werden. Vor dieser Möglichkeit wir jedoch extrem selten gebrauch gemacht. Ohne Beamtenstatus wäre es allerdings auch deutlich einfacher, Pastoren zu kündigen. Ob die Kirche von dieser Möglichkeit jedoch gebrauch machen würde ist fragwürdig; die Kirchengesetze bezüglich des Disziplinarrechts waren bisher schließlich auch eher Täterfreundlich.

  1. vgl. „Lieber eine nicht besetzte als eine falsch besetzte Pfarrstelle“ (externer Link), FAZ, 31.10.2024 ↩︎
  2. vgl. Fehrs stellt Beamtenstatus von Pfarrern infrage (externer Link), evangelisch.de, 10.12.2024 ↩︎
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