Die ForuM-Studie enthält 46 konkrete Empfehlungen, die an die EKD gerichtet sind. Die Forscher gehen davon aus, dass diese Empfehlungen dazu beitragen, die sexualisierte Gewalt in der EKD zu verringern. Wie haben hier die Kernaussagen der Empfehlungen zusammengefasst. Die Maßnahmen des 12-Punkte-Maßnahmenplans, die zum Vergleich unter den Empfehlungen stehen, wurden ebenfalls zusammengefasst.
Grundsätzliche Empfehlungen
E1: Schweigekultur aufbrechen, Realität anerkennen
Die Kultur des Schweigens über sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie muss überwunden und das Thema als Teil der Realität der Kirche anerkannt sowie breit diskutiert werden, um notwendige strukturelle Veränderungen zu ermöglichen.1
Im EKD-Maßnahmenplan teilweise in M1 und M7 enthalten.
M1: Novelle der Gewaltschutzrichtlinie der EKD
– Anpassung an die von ForuM identifizierten spezifischen Risikofaktoren für sexualisierte Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie
– Einheitliche Standards der Prävention
– Einheitliche Standards der Intervention und Stärkung der Betroffenenorientierung im Verfahren
– Einheitliche Standards für Unterstützungsleistungen
– Einheitliche Standard zur öffentlichen Kommunikation über neue Fälle
– Einheitliche Dokumentation von Fällen/Erstellung einer regelmäßig aktualisierten Gesamtstatistik
– Einheitliche Aktenführung
– Einheitliches System von und Standards für Ansprech-, Melde-, und externe Beratungsstellen
– Einheitliche Standards für den Schutz von meldenden Personen und Standards für die interne Kommunikation bei Interventionsprozessen
– Klare Ansprechpersonen für alle Kirchengemeinden und Einrichtungen
– Standard für die Unterstützung betroffener und beschuldigter Person sowie derer Angehörigen und weiterer Beteiligten
– Monitoring der Umsetzung der Präventions- und Interventionsstandards und regelmäßiger Bericht zum Umsetzungsstand in kirchenleitenden und diakonischen Gremien
– Schulungsverpflichtung für alle Mitarbeitenden und Standards zu Inhalten
(Nähe & Distanz, Macht & Machtmissbrauch in der Kirche, sexualisierte Gewalt,
eigene berufliche Rolle und Machtposition), Form und Frequenz (entsprechend
Standard: „Hinschauen-Helfen-Handeln“)
– Schulungsverpflichtung für Leitungspersonen und Standards zu Inhalten (Rolle,
Verantwortung, Umgang mit Macht), Form und Frequenz
– Stärkung der Angebote für Supervision
M7: Sensibilisierung in der Breite von Kirche und Diakonie
Die Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ zur Kommunikation und zum Kulturwandel erfordern eine langfristige Sensibilisierung der Mitglieder und Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie, um die Kultur des Schweigens zu überwinden, wobei begleitend zielgruppenspezifische Produkte und Projekte entwickelt werden, die die Prävention und die Verbesserung der Situation für betroffene Personen unterstützen.
E2: Tiefgehende Auseinandersetzung mit Machtstrukturen
Obwohl bereits entwickelte Maßnahmen wie finanzielle Leistungen, Änderungen im Disziplinargesetz und Schutzkonzepte wichtig sind, erfordert eine erfolgreiche Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt eine tiefgehende Auseinandersetzung mit evangelisch-spezifischen Phänomenen, heteronormativen Denk- und Verhaltensmustern sowie der Reflexion von Sexualität, Macht, Geschlecht und Abhängigkeitsverhältnissen im kirchlichen Kontext.4
Im EKD-Maßnahmenplan teilweise in M4 enthalten.
M4: Aus-, Fort und Weiterbildung von Pfarrpersonen und anderen Mitarbeitenden
Die EKD und Diakonie Deutschland werden die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Pfarrer*innen und Mitarbeitenden in der evangelischen Kirche und Diakonie überarbeiten, um sexualisierte Gewalt sowie Themen wie Nähe & Distanz, Sexualität, Macht und die Reflexion der eigenen Machtposition stärker zu adressieren.
E3: Spezifisch evangelische Kultur berücksichtigen
Die im Abschlussbericht beschriebenen Phänomene der Ermöglichung, Verdeckung und des Umgangs mit sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie deuten auf eine spezifisch evangelische Kultur hin, die in allen Konzepten zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung berücksichtigt werden muss, da die bloße Übernahme von Konzepten aus anderen Kontexten nicht ausreicht.6
Im EKD-Maßnahmenplan teilweise in M1 und M5 enthalten.
M1: Novelle der Gewaltschutzrichtlinie der EKD
– Anpassung an die von ForuM identifizierten spezifischen Risikofaktoren für sexualisierte Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie
– Einheitliche Standards der Prävention
– Einheitliche Standards der Intervention und Stärkung der Betroffenenorientierung im Verfahren
– Einheitliche Standards für Unterstützungsleistungen
– Einheitliche Standard zur öffentlichen Kommunikation über neue Fälle
– Einheitliche Dokumentation von Fällen/Erstellung einer regelmäßig aktualisierten Gesamtstatistik
– Einheitliche Aktenführung
– Einheitliches System von und Standards für Ansprech-, Melde-, und externe Beratungsstellen
– Einheitliche Standards für den Schutz von meldenden Personen und Standards für die interne Kommunikation bei Interventionsprozessen
– Klare Ansprechpersonen für alle Kirchengemeinden und Einrichtungen
– Standard für die Unterstützung betroffener und beschuldigter Person sowie derer Angehörigen und weiterer Beteiligten
– Monitoring der Umsetzung der Präventions- und Interventionsstandards und regelmäßiger Bericht zum Umsetzungsstand in kirchenleitenden und diakonischen Gremien
– Schulungsverpflichtung für alle Mitarbeitenden und Standards zu Inhalten
(Nähe & Distanz, Macht & Machtmissbrauch in der Kirche, sexualisierte Gewalt,
eigene berufliche Rolle und Machtposition), Form und Frequenz (entsprechend
Standard: „Hinschauen-Helfen-Handeln“)
– Schulungsverpflichtung für Leitungspersonen und Standards zu Inhalten (Rolle,
Verantwortung, Umgang mit Macht), Form und Frequenz
– Stärkung der Angebote für Supervision
M5: Reflexion des evangelischen Sexualverständnisses
Die EKD fordert ihr Kammernetzwerk und andere relevante Stellen auf, in Zusammenarbeit mit Betroffenen von sexualisierter Gewalt eine intensive Reflexion des evangelischen Sexualverständnisses durchzuführen, deren Ergebnisse in einer Publikation des Rates der EKD veröffentlicht werden sollen, um eine breite kirchliche und öffentliche Diskussion anzuregen.
E4: Transparenz, Konsequenzen, Institutionelle Angst
Die EKD muss sich selbstkritisch mit ihrer öffentlichen Selbstdarstellung auseinandersetzen, da die kommunizierten Maßnahmen zur Aufarbeitung, Intervention und Prävention nur marginal mit den Erfahrungen der Betroffenen übereinstimmen und in der Praxis sowie in der Selbstauskunft der Landeskirchen fachlich unzureichend bleiben.9
Im EKD-Maßnahmenplan teilweise in M1 enthalten.
M1: Novelle der Gewaltschutzrichtlinie der EKD
– Anpassung an die von ForuM identifizierten spezifischen Risikofaktoren für sexualisierte Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie
– Einheitliche Standards der Prävention
– Einheitliche Standards der Intervention und Stärkung der Betroffenenorientierung im Verfahren
– Einheitliche Standards für Unterstützungsleistungen
– Einheitliche Standard zur öffentlichen Kommunikation über neue Fälle
– Einheitliche Dokumentation von Fällen/Erstellung einer regelmäßig aktualisierten Gesamtstatistik
– Einheitliche Aktenführung
– Einheitliches System von und Standards für Ansprech-, Melde-, und externe Beratungsstellen
– Einheitliche Standards für den Schutz von meldenden Personen und Standards für die interne Kommunikation bei Interventionsprozessen
– Klare Ansprechpersonen für alle Kirchengemeinden und Einrichtungen
– Standard für die Unterstützung betroffener und beschuldigter Person sowie derer Angehörigen und weiterer Beteiligten
– Monitoring der Umsetzung der Präventions- und Interventionsstandards und regelmäßiger Bericht zum Umsetzungsstand in kirchenleitenden und diakonischen Gremien
– Schulungsverpflichtung für alle Mitarbeitenden und Standards zu Inhalten
(Nähe & Distanz, Macht & Machtmissbrauch in der Kirche, sexualisierte Gewalt,
eigene berufliche Rolle und Machtposition), Form und Frequenz (entsprechend
Standard: „Hinschauen-Helfen-Handeln“)
– Schulungsverpflichtung für Leitungspersonen und Standards zu Inhalten (Rolle,
Verantwortung, Umgang mit Macht), Form und Frequenz
– Stärkung der Angebote für Supervision
E5: Selbstkritik, Glaubwürdigkeit, reale Praxis
Die notwendige Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie erfordert eine transparente, sowohl interne als auch öffentlichkeitswirksame Kommunikation, die den Schutz der Institution hinter einer betroffenenorientierten Positionierung zurückstellt und eine breite Debatte über die nachhaltigen Konsequenzen für Täter sowie die Institution selbst anregt.11
Im EKD-Maßnahmenplan nicht enthalten.
E6: Zugewandte, transparente Kommunikation, Verlässlichkeit
Betroffene sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche haben durch sexuelle Ausbeutung und Manipulation nachhaltige Schäden an ihren zwischenmenschlichen und institutionellen Bindungen erlitten, weshalb ihr Kontakt zu kirchlichen Vertreter von Angst und Misstrauen geprägt sein kann, was eine zugewandte, transparente und respektvolle Kommunikation ohne Pathologisierung erfordert.12
Im EKD-Maßnahmenplan nicht enthalten.
E7: Hetrogene Betroffenenbeteiligung, Abschaffung One-fits-All-Modell
Obwohl die Betroffenenvertretung im Beteiligungsforum der EKD grundsätzlich mit der Praxis der Entscheidungsfindung zufrieden ist, bedarf es der Entwicklung differenzierter Beteiligungskonzeptionen, die die Heterogenität der Betroffenengruppen berücksichtigen, verschiedene Partizipationsformate bieten und Barrieren sowie Zugangswege zu Partizipation systematisch adressieren, einschließlich transparenter Kommunikation und externer, kirchenunabhängiger Begleitung.13
Im EKD-Maßnahmenplan nicht enthalten.
E8: Verbindliche Standards, einheitliche Umsetzung
Die zentrale Herausforderung für Prävention, Intervention und Aufarbeitung ist die verbindliche Klärung und Umsetzung einheitlicher Standards und Konzepte für alle evangelischen Einrichtungen, Träger und Verbände, um sicherzustellen, dass Betroffene sexualisierter Gewalt nicht zwischen verschiedenen kirchlichen Rechtsträgern benachteiligt werden und Zugang zu Anerkennungsleistungen erhalten.14
Im EKD-Maßnahmenplan teilweise in M1 und M7 enthalten.
M1: Novelle der Gewaltschutzrichtlinie der EKD
– Anpassung an die von ForuM identifizierten spezifischen Risikofaktoren für sexualisierte Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie
– Einheitliche Standards der Prävention
– Einheitliche Standards der Intervention und Stärkung der Betroffenenorientierung im Verfahren
– Einheitliche Standards für Unterstützungsleistungen
– Einheitliche Standard zur öffentlichen Kommunikation über neue Fälle
– Einheitliche Dokumentation von Fällen/Erstellung einer regelmäßig aktualisierten Gesamtstatistik
– Einheitliche Aktenführung
– Einheitliches System von und Standards für Ansprech-, Melde-, und externe Beratungsstellen
– Einheitliche Standards für den Schutz von meldenden Personen und Standards für die interne Kommunikation bei Interventionsprozessen
– Klare Ansprechpersonen für alle Kirchengemeinden und Einrichtungen
– Standard für die Unterstützung betroffener und beschuldigter Person sowie derer Angehörigen und weiterer Beteiligten
– Monitoring der Umsetzung der Präventions- und Interventionsstandards und regelmäßiger Bericht zum Umsetzungsstand in kirchenleitenden und diakonischen Gremien
– Schulungsverpflichtung für alle Mitarbeitenden und Standards zu Inhalten
(Nähe & Distanz, Macht & Machtmissbrauch in der Kirche, sexualisierte Gewalt,
eigene berufliche Rolle und Machtposition), Form und Frequenz (entsprechend
Standard: „Hinschauen-Helfen-Handeln“)
– Schulungsverpflichtung für Leitungspersonen und Standards zu Inhalten (Rolle,
Verantwortung, Umgang mit Macht), Form und Frequenz
– Stärkung der Angebote für Supervision
M7: Sensibilisierung in der Breite von Kirche und Diakonie
Die Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ zur Kommunikation und zum Kulturwandel erfordern eine langfristige Sensibilisierung der Mitglieder und Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie, um die Kultur des Schweigens zu überwinden, wobei begleitend zielgruppenspezifische Produkte und Projekte entwickelt werden, die die Prävention und die Verbesserung der Situation für betroffene Personen unterstützen.
Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Prävention von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie:
E9: Präventionskonzepte, Risikokonstellationen, Weiterentwicklung
Die Präventionsbemühungen der evangelischen Kirche und Diakonie sind bislang oft unzureichend und nicht gezielt auf ihre spezifischen Risikokonstellationen ausgerichtet, weshalb eine Überprüfung und Weiterentwicklung der Konzepte unter Einbeziehung externer Experten und betroffener Personen erforderlich ist.17
Im EKD-Maßnahmenplan in M1 und M7 teilweise enthalten.
M1: Novelle der Gewaltschutzrichtlinie der EKD
– Anpassung an die von ForuM identifizierten spezifischen Risikofaktoren für sexualisierte Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie
– Einheitliche Standards der Prävention
– Einheitliche Standards der Intervention und Stärkung der Betroffenenorientierung im Verfahren
– Einheitliche Standards für Unterstützungsleistungen
– Einheitliche Standard zur öffentlichen Kommunikation über neue Fälle
– Einheitliche Dokumentation von Fällen/Erstellung einer regelmäßig aktualisierten Gesamtstatistik
– Einheitliche Aktenführung
– Einheitliches System von und Standards für Ansprech-, Melde-, und externe Beratungsstellen
– Einheitliche Standards für den Schutz von meldenden Personen und Standards für die interne Kommunikation bei Interventionsprozessen
– Klare Ansprechpersonen für alle Kirchengemeinden und Einrichtungen
– Standard für die Unterstützung betroffener und beschuldigter Person sowie derer Angehörigen und weiterer Beteiligten
– Monitoring der Umsetzung der Präventions- und Interventionsstandards und regelmäßiger Bericht zum Umsetzungsstand in kirchenleitenden und diakonischen Gremien
– Schulungsverpflichtung für alle Mitarbeitenden und Standards zu Inhalten
(Nähe & Distanz, Macht & Machtmissbrauch in der Kirche, sexualisierte Gewalt,
eigene berufliche Rolle und Machtposition), Form und Frequenz (entsprechend
Standard: „Hinschauen-Helfen-Handeln“)
– Schulungsverpflichtung für Leitungspersonen und Standards zu Inhalten (Rolle,
Verantwortung, Umgang mit Macht), Form und Frequenz
– Stärkung der Angebote für Supervision
M7: Sensibilisierung in der Breite von Kirche und Diakonie
Die Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ zur Kommunikation und zum Kulturwandel erfordern eine langfristige Sensibilisierung der Mitglieder und Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie, um die Kultur des Schweigens zu überwinden, wobei begleitend zielgruppenspezifische Produkte und Projekte entwickelt werden, die die Prävention und die Verbesserung der Situation für betroffene Personen unterstützen.
E10: Partizipative Schutzkonzepte, Prävention, Information
Institutionelle Schutzkonzepte müssen passgenau und partizipativ entwickelt werden, wobei alle relevanten Akteure, insbesondere Betroffene und Gemeindemitglieder, einbezogen werden sollten, um aktiv die Realität sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie anzugehen und präventive Maßnahmen zu gestalten, die Themen wie Harmoniezwang, diffuse Beziehungsgestaltung und den Umgang mit Schuld adressieren.20
Im EKD-Maßnahmenplan M1 teilweise enthalten.
M1: Novelle der Gewaltschutzrichtlinie der EKD
– Anpassung an die von ForuM identifizierten spezifischen Risikofaktoren für sexualisierte Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie
– Einheitliche Standards der Prävention
– Einheitliche Standards der Intervention und Stärkung der Betroffenenorientierung im Verfahren
– Einheitliche Standards für Unterstützungsleistungen
– Einheitliche Standard zur öffentlichen Kommunikation über neue Fälle
– Einheitliche Dokumentation von Fällen/Erstellung einer regelmäßig aktualisierten Gesamtstatistik
– Einheitliche Aktenführung
– Einheitliches System von und Standards für Ansprech-, Melde-, und externe Beratungsstellen
– Einheitliche Standards für den Schutz von meldenden Personen und Standards für die interne Kommunikation bei Interventionsprozessen
– Klare Ansprechpersonen für alle Kirchengemeinden und Einrichtungen
– Standard für die Unterstützung betroffener und beschuldigter Person sowie derer Angehörigen und weiterer Beteiligten
– Monitoring der Umsetzung der Präventions- und Interventionsstandards und regelmäßiger Bericht zum Umsetzungsstand in kirchenleitenden und diakonischen Gremien
– Schulungsverpflichtung für alle Mitarbeitenden und Standards zu Inhalten
(Nähe & Distanz, Macht & Machtmissbrauch in der Kirche, sexualisierte Gewalt,
eigene berufliche Rolle und Machtposition), Form und Frequenz (entsprechend
Standard: „Hinschauen-Helfen-Handeln“)
– Schulungsverpflichtung für Leitungspersonen und Standards zu Inhalten (Rolle,
Verantwortung, Umgang mit Macht), Form und Frequenz
– Stärkung der Angebote für Supervision
E11: Monitoring, Rechenschaft, Präventionsrichtlinien
Wichtig ist die Einführung eines kontinuierlichen, übergeordneten Monitorings und Rechenschaftssystems, das die Umsetzung und regelmäßige Überprüfung der Präventionsrichtlinien in den verschiedenen kirchlichen Bereichen gewährleistet.22
Im EKD-Maßnahmenplan M1 teilweise enthalten.
M1: Novelle der Gewaltschutzrichtlinie der EKD
– Anpassung an die von ForuM identifizierten spezifischen Risikofaktoren für sexualisierte Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie
– Einheitliche Standards der Prävention
– Einheitliche Standards der Intervention und Stärkung der Betroffenenorientierung im Verfahren
– Einheitliche Standards für Unterstützungsleistungen
– Einheitliche Standard zur öffentlichen Kommunikation über neue Fälle
– Einheitliche Dokumentation von Fällen/Erstellung einer regelmäßig aktualisierten Gesamtstatistik
– Einheitliche Aktenführung
– Einheitliches System von und Standards für Ansprech-, Melde-, und externe Beratungsstellen
– Einheitliche Standards für den Schutz von meldenden Personen und Standards für die interne Kommunikation bei Interventionsprozessen
– Klare Ansprechpersonen für alle Kirchengemeinden und Einrichtungen
– Standard für die Unterstützung betroffener und beschuldigter Person sowie derer Angehörigen und weiterer Beteiligten
– Monitoring der Umsetzung der Präventions- und Interventionsstandards und regelmäßiger Bericht zum Umsetzungsstand in kirchenleitenden und diakonischen Gremien
– Schulungsverpflichtung für alle Mitarbeitenden und Standards zu Inhalten
(Nähe & Distanz, Macht & Machtmissbrauch in der Kirche, sexualisierte Gewalt,
eigene berufliche Rolle und Machtposition), Form und Frequenz (entsprechend
Standard: „Hinschauen-Helfen-Handeln“)
– Schulungsverpflichtung für Leitungspersonen und Standards zu Inhalten (Rolle,
Verantwortung, Umgang mit Macht), Form und Frequenz
– Stärkung der Angebote für Supervision
E12: Leitungsqualifizierung, Konfliktmanagement, Fehlerkultur
Prävention und die Gestaltung von Einrichtungen sind zentrale Leitungsfragen, die daher systematisch in alle Formen der Führungskräftequalifizierung, Nachwuchsförderung und Führungskräfteentwicklung integriert werden müssen, einschließlich Fähigkeiten im Umgang mit Widerständen, unklaren Situationen, Fehlerkulturen und Konflikten.24
Im EKD-Maßnahmenplan M4 teilweise enthalten.
M4: Aus-, Fort und Weiterbildung von Pfarrpersonen und anderen Mitarbeitenden
Die EKD und Diakonie Deutschland werden die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Pfarrer*innen und Mitarbeitenden in der evangelischen Kirche und Diakonie überarbeiten, um sexualisierte Gewalt sowie Themen wie Nähe & Distanz, Sexualität, Macht und die Reflexion der eigenen Machtposition stärker zu adressieren.
E13: Ausbildung zu Sexualität, Macht, Geschlecht
In der Ausbildung von Pfarrer sollten umfassende Module zu Sexualität, Macht und Geschlecht sowie zur Reflexion ihrer Berufsrolle und Beziehungsführung integriert werden, ergänzt durch regelmäßige Wiederholungen im Berufsleben, während vergleichbare Module auch für andere Berufsgruppen eingeführt werden sollten, die über die allgemeinen Fortbildungsverpflichtungen zur Prävention sexualisierter Gewalt hinausgehen.26
In dem EKD-Maßnahmenplan M4 teilweise enthalten.
M4: Aus-, Fort und Weiterbildung von Pfarrpersonen und anderen Mitarbeitenden
Die EKD und Diakonie Deutschland werden die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Pfarrer*innen und Mitarbeitenden in der evangelischen Kirche und Diakonie überarbeiten, um sexualisierte Gewalt sowie Themen wie Nähe & Distanz, Sexualität, Macht und die Reflexion der eigenen Machtposition stärker zu adressieren.
E14: Sensibilisierung für Abhängigkeiten und Verantwortung
Beruflich Tätige in der evangelischen Kirche und Diakonie müssen für die Verantwortung sensibilisiert werden, dass ihre sozialen, emotionalen und spirituellen Angebote Abhängigkeiten erzeugen können, weshalb dieser Aspekt in Fortbildungen sowie in der Leitungs- und Führungskultur berücksichtigt werden sollte.28
Im EKD-Maßnahmenplan nicht enthalten.
E15: Verpflichtende Reflexion von Machtstrukturen
Personen in seelsorgerischen, pädagogischen oder pflegerischen Tätigkeiten in der evangelischen Kirche und Diakonie sollten verpflichtet werden, sich regelmäßig und verbindlich, insbesondere in Supervisionen, mit ihrem Berufsverständnis, Macht- und Abhängigkeitsstrukturen sowie der Abgrenzung zwischen beruflicher und privater Sphäre auseinanderzusetzen, wobei dies strukturell abgesichert werden muss.29
Im EKD-Maßnahmenplan M1 teilweise enthalten.
M1: Novelle der Gewaltschutzrichtlinie der EKD
– Anpassung an die von ForuM identifizierten spezifischen Risikofaktoren für sexualisierte Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie
– Einheitliche Standards der Prävention
– Einheitliche Standards der Intervention und Stärkung der Betroffenenorientierung im Verfahren
– Einheitliche Standards für Unterstützungsleistungen
– Einheitliche Standard zur öffentlichen Kommunikation über neue Fälle
– Einheitliche Dokumentation von Fällen/Erstellung einer regelmäßig aktualisierten Gesamtstatistik
– Einheitliche Aktenführung
– Einheitliches System von und Standards für Ansprech-, Melde-, und externe Beratungsstellen
– Einheitliche Standards für den Schutz von meldenden Personen und Standards für die interne Kommunikation bei Interventionsprozessen
– Klare Ansprechpersonen für alle Kirchengemeinden und Einrichtungen
– Standard für die Unterstützung betroffener und beschuldigter Person sowie derer Angehörigen und weiterer Beteiligten
– Monitoring der Umsetzung der Präventions- und Interventionsstandards und regelmäßiger Bericht zum Umsetzungsstand in kirchenleitenden und diakonischen Gremien
– Schulungsverpflichtung für alle Mitarbeitenden und Standards zu Inhalten
(Nähe & Distanz, Macht & Machtmissbrauch in der Kirche, sexualisierte Gewalt,
eigene berufliche Rolle und Machtposition), Form und Frequenz (entsprechend
Standard: „Hinschauen-Helfen-Handeln“)
– Schulungsverpflichtung für Leitungspersonen und Standards zu Inhalten (Rolle,
Verantwortung, Umgang mit Macht), Form und Frequenz
– Stärkung der Angebote für Supervision
E16: Offene Diskussion über Sexualität
Es ist notwendig, in der evangelischen Kirche und Diakonie eine offene und verbindliche Auseinandersetzung über Sexualität, Machtasymmetrien und persönliche Grenzen zu führen, ein positives, grenzachtendes Sexualitätsverständnis zu entwickeln, ideologische Einflüsse zu reflektieren und eine klare Positionierung gegen sexualisierte Gewalt sowie eine Veränderung der Kultur der Nicht-Grenzachtung zu fördern.31
Im EKD-Maßnahmenplan in M5 teilweise enthalten.
M5: Reflexion des evangelischen Sexualverständnisses
Die EKD fordert ihr Kammernetzwerk und andere relevante Stellen auf, in Zusammenarbeit mit Betroffenen von sexualisierter Gewalt eine intensive Reflexion des evangelischen Sexualverständnisses durchzuführen, deren Ergebnisse in einer Publikation des Rates der EKD veröffentlicht werden sollen, um eine breite kirchliche und öffentliche Diskussion anzuregen.
E17: Einheitliche Dokumentation und Aktenführung
Es ist dringend erforderlich, in der Personal- und Verwaltungsstruktur sowie bei aktenführenden Stellen einheitliche und vergleichbare Verfahren für die Dokumentation und Aktenführung zu etablieren.33
Im EKD-Maßnahmenplan in M1 und M10 teilweise enthalten.
M1: Novelle der Gewaltschutzrichtlinie der EKD
– Anpassung an die von ForuM identifizierten spezifischen Risikofaktoren für sexualisierte Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie
– Einheitliche Standards der Prävention
– Einheitliche Standards der Intervention und Stärkung der Betroffenenorientierung im Verfahren
– Einheitliche Standards für Unterstützungsleistungen
– Einheitliche Standard zur öffentlichen Kommunikation über neue Fälle
– Einheitliche Dokumentation von Fällen/Erstellung einer regelmäßig aktualisierten Gesamtstatistik
– Einheitliche Aktenführung
– Einheitliches System von und Standards für Ansprech-, Melde-, und externe Beratungsstellen
– Einheitliche Standards für den Schutz von meldenden Personen und Standards für die interne Kommunikation bei Interventionsprozessen
– Klare Ansprechpersonen für alle Kirchengemeinden und Einrichtungen
– Standard für die Unterstützung betroffener und beschuldigter Person sowie derer Angehörigen und weiterer Beteiligten
– Monitoring der Umsetzung der Präventions- und Interventionsstandards und regelmäßiger Bericht zum Umsetzungsstand in kirchenleitenden und diakonischen Gremien
– Schulungsverpflichtung für alle Mitarbeitenden und Standards zu Inhalten
(Nähe & Distanz, Macht & Machtmissbrauch in der Kirche, sexualisierte Gewalt,
eigene berufliche Rolle und Machtposition), Form und Frequenz (entsprechend
Standard: „Hinschauen-Helfen-Handeln“)
– Schulungsverpflichtung für Leitungspersonen und Standards zu Inhalten (Rolle,
Verantwortung, Umgang mit Macht), Form und Frequenz
– Stärkung der Angebote für Supervision
M10: Vereinheitlichung der Personal- und Disziplinaraktenführung in den Landeskirchen
Die Aufarbeitungsstudie „ForuM“ hat gezeigt, dass die Personal- und Disziplinaraktenführung in den EKD-Gliedkirchen unterschiedlich erfolgt, weshalb die relevanten Rechtsnormen und die Rechtspraxis überprüft und vereinheitlicht werden sollen, um zukünftige Aufarbeitungsschritte zu unterstützen.
Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Intervention bei sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie
E18: Verbindliches Interventionsverfahren, fachlicher Standard
Es muss ein verbindliches Interventionsverfahren für alle Bereiche der evangelischen Kirche entwickelt werden, das unabhängig von den spezifischen Fallkonstellationen einen fachlich fundierten Standard der Intervention gewährleistet.36
Im EKD-Maßnahmenplan teilweise in M1 enthalten.
M1: Novelle der Gewaltschutzrichtlinie der EKD
– Anpassung an die von ForuM identifizierten spezifischen Risikofaktoren für sexualisierte Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie
– Einheitliche Standards der Prävention
– Einheitliche Standards der Intervention und Stärkung der Betroffenenorientierung im Verfahren
– Einheitliche Standards für Unterstützungsleistungen
– Einheitliche Standard zur öffentlichen Kommunikation über neue Fälle
– Einheitliche Dokumentation von Fällen/Erstellung einer regelmäßig aktualisierten Gesamtstatistik
– Einheitliche Aktenführung
– Einheitliches System von und Standards für Ansprech-, Melde-, und externe Beratungsstellen
– Einheitliche Standards für den Schutz von meldenden Personen und Standards für die interne Kommunikation bei Interventionsprozessen
– Klare Ansprechpersonen für alle Kirchengemeinden und Einrichtungen
– Standard für die Unterstützung betroffener und beschuldigter Person sowie derer Angehörigen und weiterer Beteiligten
– Monitoring der Umsetzung der Präventions- und Interventionsstandards und regelmäßiger Bericht zum Umsetzungsstand in kirchenleitenden und diakonischen Gremien
– Schulungsverpflichtung für alle Mitarbeitenden und Standards zu Inhalten
(Nähe & Distanz, Macht & Machtmissbrauch in der Kirche, sexualisierte Gewalt,
eigene berufliche Rolle und Machtposition), Form und Frequenz (entsprechend
Standard: „Hinschauen-Helfen-Handeln“)
– Schulungsverpflichtung für Leitungspersonen und Standards zu Inhalten (Rolle,
Verantwortung, Umgang mit Macht), Form und Frequenz
– Stärkung der Angebote für Supervision
E19: Dokumentation, Transparenz, Statistik, Verpflichtung
Es ist notwendig, unter Einbezug externer Expertund Betroffener ein flächendeckend verbindliches Dokumentations- und Statistiksystem zu entwickeln, das eine transparente, regelmäßig aktualisierte Erfassung und Veröffentlichung von Fällen und Meldungen ermöglicht, da die bisherige Praxis unzureichend und willkürlich ist.38
Im EKD-Maßnahmenplan M1 teilweise enthalten.
M1: Novelle der Gewaltschutzrichtlinie der EKD
– Anpassung an die von ForuM identifizierten spezifischen Risikofaktoren für sexualisierte Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie
– Einheitliche Standards der Prävention
– Einheitliche Standards der Intervention und Stärkung der Betroffenenorientierung im Verfahren
– Einheitliche Standards für Unterstützungsleistungen
– Einheitliche Standard zur öffentlichen Kommunikation über neue Fälle
– Einheitliche Dokumentation von Fällen/Erstellung einer regelmäßig aktualisierten Gesamtstatistik
– Einheitliche Aktenführung
– Einheitliches System von und Standards für Ansprech-, Melde-, und externe Beratungsstellen
– Einheitliche Standards für den Schutz von meldenden Personen und Standards für die interne Kommunikation bei Interventionsprozessen
– Klare Ansprechpersonen für alle Kirchengemeinden und Einrichtungen
– Standard für die Unterstützung betroffener und beschuldigter Person sowie derer Angehörigen und weiterer Beteiligten
– Monitoring der Umsetzung der Präventions- und Interventionsstandards und regelmäßiger Bericht zum Umsetzungsstand in kirchenleitenden und diakonischen Gremien
– Schulungsverpflichtung für alle Mitarbeitenden und Standards zu Inhalten
(Nähe & Distanz, Macht & Machtmissbrauch in der Kirche, sexualisierte Gewalt,
eigene berufliche Rolle und Machtposition), Form und Frequenz (entsprechend
Standard: „Hinschauen-Helfen-Handeln“)
– Schulungsverpflichtung für Leitungspersonen und Standards zu Inhalten (Rolle,
Verantwortung, Umgang mit Macht), Form und Frequenz
– Stärkung der Angebote für Supervision
E20: Transparente Kommunikation, Schutz, Verantwortung
Es muss ein Umfeld geschaffen werden, in dem das Melden oder Sprechen über sexualisierte Gewalt für alle Beteiligten, einschließlich Betroffener und Unterstützer, sicher ist, wobei die evangelische Kirche und Diakonie Verantwortung übernehmen müssen, um solche Themen offen anzusprechen und Fälle rechtzeitig aufzudecken, durch einen umfassenden Kulturentwicklungsprozess.40
Im EKD-Maßnahmenplan nicht enthalten.
E21: Sicheres Umfeld, qualifizierte Ansprechstellen
Personen, die sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche oder Diakonie erlebt oder davon Kenntnis erhalten haben, benötigen ein sicheres Umfeld mit niedrigschwelligen, qualifizierten Ansprechstellen, klaren Verweisungsstrukturen, qualifizierten Ansprechpersonen in allen Einrichtungen, Unterstützung und Begleitung statt dem Schutz der Institution sowie proaktive, umfassende und transparente Information zu ihrem Fall.41
Im EKD-Maßnahmenplan M1 teilweise enthalten.
M1: Novelle der Gewaltschutzrichtlinie der EKD
– Anpassung an die von ForuM identifizierten spezifischen Risikofaktoren für sexualisierte Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie
– Einheitliche Standards der Prävention
– Einheitliche Standards der Intervention und Stärkung der Betroffenenorientierung im Verfahren
– Einheitliche Standards für Unterstützungsleistungen
– Einheitliche Standard zur öffentlichen Kommunikation über neue Fälle
– Einheitliche Dokumentation von Fällen/Erstellung einer regelmäßig aktualisierten Gesamtstatistik
– Einheitliche Aktenführung
– Einheitliches System von und Standards für Ansprech-, Melde-, und externe Beratungsstellen
– Einheitliche Standards für den Schutz von meldenden Personen und Standards für die interne Kommunikation bei Interventionsprozessen
– Klare Ansprechpersonen für alle Kirchengemeinden und Einrichtungen
– Standard für die Unterstützung betroffener und beschuldigter Person sowie derer Angehörigen und weiterer Beteiligten
– Monitoring der Umsetzung der Präventions- und Interventionsstandards und regelmäßiger Bericht zum Umsetzungsstand in kirchenleitenden und diakonischen Gremien
– Schulungsverpflichtung für alle Mitarbeitenden und Standards zu Inhalten
(Nähe & Distanz, Macht & Machtmissbrauch in der Kirche, sexualisierte Gewalt,
eigene berufliche Rolle und Machtposition), Form und Frequenz (entsprechend
Standard: „Hinschauen-Helfen-Handeln“)
– Schulungsverpflichtung für Leitungspersonen und Standards zu Inhalten (Rolle,
Verantwortung, Umgang mit Macht), Form und Frequenz
– Stärkung der Angebote für Supervision
E22: Schutz vor Anfeindungen gewährleisten
Das Bekanntwerden von Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt in Kirchengemeinden oder diakonischen Organisationen kann zu Polarisierung und feindseligen Dynamiken führen, weshalb Betroffene und Unterstützer vor Anfeindungen und Ausgrenzung geschützt werden müssen.43
Im EKD-Maßnahmenplan nicht enthalten.
E23: Sicheres System der Beratung
Eine klare Definition von sexualisierter Gewalt ist unerlässlich, da Beschuldigte oft manipulativ handeln, und es muss ein flächendeckendes, kirchenunabhängiges System von Beratungs- und Lotsenstellen entwickelt werden, in dem Personen in irritierenden Beziehungskonstellationen sicher Unterstützung und Reflexion erhalten können.44
Im EKD-Maßnahmenplan nicht enthalten.
E24: Vertrauensvolle Kommunikation und Standard
Klare und transparente interne Kommunikationsstrukturen sowie professionelle, einheitlich in der evangelischen Kirche etablierte Standards für die Bearbeitung von Meldungen sind notwendig, um das Vertrauen der Betroffenen zu wahren und einen sachgerechten Umgang mit den Fällen sicherzustellen.45
Im EKD-Maßnahmenplan M1 teilweise enthalten.
M1: Novelle der Gewaltschutzrichtlinie der EKD
– Anpassung an die von ForuM identifizierten spezifischen Risikofaktoren für sexualisierte Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie
– Einheitliche Standards der Prävention
– Einheitliche Standards der Intervention und Stärkung der Betroffenenorientierung im Verfahren
– Einheitliche Standards für Unterstützungsleistungen
– Einheitliche Standard zur öffentlichen Kommunikation über neue Fälle
– Einheitliche Dokumentation von Fällen/Erstellung einer regelmäßig aktualisierten Gesamtstatistik
– Einheitliche Aktenführung
– Einheitliches System von und Standards für Ansprech-, Melde-, und externe Beratungsstellen
– Einheitliche Standards für den Schutz von meldenden Personen und Standards für die interne Kommunikation bei Interventionsprozessen
– Klare Ansprechpersonen für alle Kirchengemeinden und Einrichtungen
– Standard für die Unterstützung betroffener und beschuldigter Person sowie derer Angehörigen und weiterer Beteiligten
– Monitoring der Umsetzung der Präventions- und Interventionsstandards und regelmäßiger Bericht zum Umsetzungsstand in kirchenleitenden und diakonischen Gremien
– Schulungsverpflichtung für alle Mitarbeitenden und Standards zu Inhalten
(Nähe & Distanz, Macht & Machtmissbrauch in der Kirche, sexualisierte Gewalt,
eigene berufliche Rolle und Machtposition), Form und Frequenz (entsprechend
Standard: „Hinschauen-Helfen-Handeln“)
– Schulungsverpflichtung für Leitungspersonen und Standards zu Inhalten (Rolle,
Verantwortung, Umgang mit Macht), Form und Frequenz
– Stärkung der Angebote für Supervision
E25: Wohlergehen aller betroffenen Gruppen
Bei der Entgegennahme von Meldungen sexualisierter Gewalt muss der Hilfebedarf umfassend eingeschätzt werden, indem nicht nur die betroffene und die beschuldigte Person, sondern auch mögliche weitere Betroffene, die Gemeinde/Einrichtung sowie die Familien beider Seiten berücksichtigt werden, wofür entsprechende Konzepte entwickelt werden müssen.47
Im EKD-Maßnahmenplan nicht enthalten.
E26: Täter- und Täterinnenschutz verhindern
Interventionen bei sexualisierter Gewalt erfordern eine klare Positionierung der Verantwortlichen an der Seite der Betroffenen, anstatt den Harmoniegedanken zu fördern, der häufig Täter schützt und die Bedürfnisse der Betroffenen ignoriert, weshalb dieser Ansatz in den Interventionsrichtlinien verankert werden muss.48
Im EKD-Maßnahmenplan nicht enthalten.
E27: Verantwortung, Transparenz, zügige Maßnahmen
Betroffene erwarten, dass Täter sexualisierter Gewalt sowohl durch staatliche Verfahren als auch durch Maßnahmen des Dienstgebers zur Verantwortung gezogen werden, wobei diese Maßnahmen schonend, transparent und zügig umgesetzt werden müssen, und die Änderungen im Disziplinargesetz hinsichtlich des Verfahrens und der Beteiligung der Betroffenen überprüft werden sollten.49
Im EKD-Maßnahmenplan nicht enthalten.
E28: Verbindliche Umgangsweisen mit Tätern
Es fehlen bislang verbindliche Richtlinien im Umgang mit Beschuldigten und Tätern, die unter Einbeziehung forensischer Angebote entwickelt werden sollten.50
Im EKD-Maßnahmenplan nicht enthalten.
E29: Veränderung der Rechtskultur bei Disziplinarverfahren
Es ist notwendig, rechtskulturelle Praktiken in Disziplinarverfahren zu reformieren, da derzeit Verfahren häufig eingestellt oder Voruntersuchungen abgeschlossen werden, etwa durch Absprachen zwischen Landeskirchen und beschuldigten Pfarrpersonen, was die Notwendigkeit einer gründlicheren und transparenteren Handhabung von Spruchverfahren unterstreicht.51
Im EKD-Maßnahmenplan teilweise in M12 enthalten.
M12: Gesellschaftlicher Dialog über Verfahren zur Ahndung von sexualisierter Gewalt
Die Aufarbeitungsstudie „ForuM“ hebt notwendige Änderungen im kirchlichen Disziplinarrecht hervor, während EKD und Diakonie Deutschland sich für einen offenen gesellschaftlichen Dialog über Reformen und weiterführende Wege zur besseren Bearbeitung sexualisierter Gewalt und der Defizite in der Strafverfolgung einsetzen.
E30: Ombudsstelle zur Durchsetzung der Betroffenenrechte
Es ist notwendig, eine externe Ombudsstelle einzurichten, die Betroffenen eine unabhängige Anlaufstelle für Beschwerden und Konfliktbearbeitung bietet, wobei auch die Bereitstellung von Ressourcen, verbindlicher Information und einem klaren Verfahren zum Umgang mit Beschwerden essenziell ist.53
Stark abweichend im EKD-Maßnahmenplan in M2 enthalten
M2: Schaffung einer zentralen Ombudsstelle für betroffene Personen
Die EKD und Diakonie Deutschland richten eine unabhängige Ombudsstelle ein, die betroffene Personen bei Konflikten mit kirchlichen und diakonischen Stellen unterstützt, wobei ihre Zuständigkeit nicht mit denen anderer Aufarbeitungs- und Anerkennungsstellen überschneidet.
Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie
E31: Umgang mit Erinnerungslücken
Menschen mit lückenhaften oder unsicheren Erinnerungen an sexualisierte Gewalt erwarten von ihren Mitmenschen, einschließlich der Vertreterinnen und Vertreter der evangelischen Kirche, eine soziale Validierung ihrer Erinnerungen, was ein epistemisches Dilemma erzeugt, das sowohl Fachwissen als auch Sensibilität erfordert.55
Im EKD-Maßnahmenplan nicht enthalten.
E32: Systematische Ermittlung
Aufarbeitung erfordert als grundlegende Basis die Ermittlung stattgefundener Fälle sexualisierter Gewalt. Mit keiner Methode wird sich das gesamte Ausmaß jemals erfassen lassen. Eine systematische Personalaktenanalyse könnte aber eine erhebliche Anzahl bisher nicht ermittelter Fälle auf- decken. Diesbezüglich besteht nicht nur ein Forschungsdesiderat für die Zukunft, sondern dies stellt eine unabdingbare Basis für eine transparente Aufarbeitung dar.56
Im EKD-Maßnahmenplan teilweise in M9 enthalten.
M9: Systematische Personalaktenanalyse
Die EKD fordert die Landeskirchen auf, die Personalakten von Mitarbeitenden mit direktem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen nach einem einheitlichen Standard und unter Aufsicht der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen zu prüfen, um mögliche weitere Fälle zu erfassen.
E33: Erinnerungskultur und Wertschätzung
Das Ziel der Aufarbeitung sollte nicht nur das Abschließen von Fällen sexualisierter Gewalt umfassen, sondern auch eine Erinnerungskultur schaffen, die die Zeugenschaft der Betroffenen wertschätzt und sie in die evangelische Geschichtsschreibung integriert.58
Im EKD-Maßnahmenplan teilweise in M8 enthalten.
M8: Erinnern
Die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie erfordert langfristige Strukturen und Grundlagen, wie Erinnerungsorte, Ausstellungen, Dokumentationen und künstlerische Aktionen, um das Wissen über das geschehene Unrecht wachzuhalten, wobei das Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt in der EKD eine Grundlage für andere Akteure und lokale Projekte entwickeln wird.
E34: Anerkennung von Unrecht, betroffenenorientierte Aufarbeitung
Da die Anerkennung des erlittenen Unrechts und des Leids der Betroffenen im Mittelpunkt steht, müssen Aufarbeitungsprozesse vorrangig betroffenenorientiert gestaltet werden.60
Im EKD-Maßnahmenplan teilweise in M1 enthalten.
M1: Novelle der Gewaltschutzrichtlinie der EKD
– Anpassung an die von ForuM identifizierten spezifischen Risikofaktoren für sexualisierte Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie
– Einheitliche Standards der Prävention
– Einheitliche Standards der Intervention und Stärkung der Betroffenenorientierung im Verfahren
– Einheitliche Standards für Unterstützungsleistungen
– Einheitliche Standard zur öffentlichen Kommunikation über neue Fälle
– Einheitliche Dokumentation von Fällen/Erstellung einer regelmäßig aktualisierten Gesamtstatistik
– Einheitliche Aktenführung
– Einheitliches System von und Standards für Ansprech-, Melde-, und externe Beratungsstellen
– Einheitliche Standards für den Schutz von meldenden Personen und Standards für die interne Kommunikation bei Interventionsprozessen
– Klare Ansprechpersonen für alle Kirchengemeinden und Einrichtungen
– Standard für die Unterstützung betroffener und beschuldigter Person sowie derer Angehörigen und weiterer Beteiligten
– Monitoring der Umsetzung der Präventions- und Interventionsstandards und regelmäßiger Bericht zum Umsetzungsstand in kirchenleitenden und diakonischen Gremien
– Schulungsverpflichtung für alle Mitarbeitenden und Standards zu Inhalten
(Nähe & Distanz, Macht & Machtmissbrauch in der Kirche, sexualisierte Gewalt,
eigene berufliche Rolle und Machtposition), Form und Frequenz (entsprechend
Standard: „Hinschauen-Helfen-Handeln“)
– Schulungsverpflichtung für Leitungspersonen und Standards zu Inhalten (Rolle,
Verantwortung, Umgang mit Macht), Form und Frequenz
– Stärkung der Angebote für Supervision
E35: Fallespezifische, prozessorientierte Aufarbeitung
Die konkreten Schritte und Schwerpunkte der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im evangelischen Kontext müssen fallabhängig und prozessorientiert gestaltet werden.62
Im EKD-Maßnahmenplan nicht enthalten.
E36: Anerkennung, Thematisierung, Teil der Geschichte
Für eine erfolgreiche institutionelle Aufarbeitung muss erfahrene oder beobachtete Gewalt in der Organisation thematisiert und anerkannt werden, wobei die Kirche sexualisierte Gewalt als Teil ihrer Geschichte und Gegenwart begreifen sollte.63
Im EKD-Maßnahmenplan teilweise in M8 enthalten.
M8: Erinnern
Die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie erfordert langfristige Strukturen und Grundlagen, wie Erinnerungsorte, Ausstellungen, Dokumentationen und künstlerische Aktionen, um das Wissen über das geschehene Unrecht wachzuhalten, wobei das Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt in der EKD eine Grundlage für andere Akteure und lokale Projekte entwickeln wird.
E37: Recht auf Aufarbeitung, Akteneinsicht
Betroffene haben ein Recht auf Aufarbeitung, einschließlich Anspruch auf Akteneinsicht, schriftliche Dokumentation und Fallanalyse durch externe Fachpersonen sowie das Recht, unter Wahrung des Personenschutzes Informationen über das Verhalten der Täter und deren weitere Entwicklung zu erhalten, wobei einheitliche Standards entwickelt werden sollten.65
Im EKD-Maßnahmenplan teilweise in M3 enthalten.
M3: Recht auf Aufarbeitung/Aufarbeitungsrichtlinie
Die EKD und Diakonie Deutschland entwickeln eine Aufarbeitungsrichtlinie, die ein „Recht auf Aufarbeitung“ für betroffene Personen festlegt, Standards für Aufarbeitungsprozesse und die Beteiligung Betroffener sowie das Recht auf Akteneinsicht umfasst.
E38: Recht auf Entscheidung, Verantwortung zur Aufarbeitung
Betroffene sollten das Recht haben, ihre Geschichte in den Aufarbeitungsprozess einzubringen oder sich dagegen zu entscheiden, wobei die Verantwortung für die Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt auch unabhängig von Betroffenenmeldungen bei der Kirche und ihren Organisationen liegt.67
Im EKD-Maßnahmenplan nicht enthalten.
E39: Deutungsmacht, Dokumentation, externe Unterstützung
Institutionelle Vertreterinnen und Vertreter im evangelischen Kontext haben eine hohe Deutungsmacht über die Gewalt und ihre Konstellationen, weshalb eine systematische Dokumentation, regelmäßige Information der Beteiligten sowie externe Beratung notwendig sind, um Dethematisierungen und Umdeutungen entgegenzuwirken.68
Im EKD-Maßnahmenplan teilweise in M1 enthalten.
M1: Novelle der Gewaltschutzrichtlinie der EKD
– Anpassung an die von ForuM identifizierten spezifischen Risikofaktoren für sexualisierte Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie
– Einheitliche Standards der Prävention
– Einheitliche Standards der Intervention und Stärkung der Betroffenenorientierung im Verfahren
– Einheitliche Standards für Unterstützungsleistungen
– Einheitliche Standard zur öffentlichen Kommunikation über neue Fälle
– Einheitliche Dokumentation von Fällen/Erstellung einer regelmäßig aktualisierten Gesamtstatistik
– Einheitliche Aktenführung
– Einheitliches System von und Standards für Ansprech-, Melde-, und externe Beratungsstellen
– Einheitliche Standards für den Schutz von meldenden Personen und Standards für die interne Kommunikation bei Interventionsprozessen
– Klare Ansprechpersonen für alle Kirchengemeinden und Einrichtungen
– Standard für die Unterstützung betroffener und beschuldigter Person sowie derer Angehörigen und weiterer Beteiligten
– Monitoring der Umsetzung der Präventions- und Interventionsstandards und regelmäßiger Bericht zum Umsetzungsstand in kirchenleitenden und diakonischen Gremien
– Schulungsverpflichtung für alle Mitarbeitenden und Standards zu Inhalten
(Nähe & Distanz, Macht & Machtmissbrauch in der Kirche, sexualisierte Gewalt,
eigene berufliche Rolle und Machtposition), Form und Frequenz (entsprechend
Standard: „Hinschauen-Helfen-Handeln“)
– Schulungsverpflichtung für Leitungspersonen und Standards zu Inhalten (Rolle,
Verantwortung, Umgang mit Macht), Form und Frequenz
– Stärkung der Angebote für Supervision
E40: Institutionelle Konsequenzen für Täter
Zur Aufarbeitung gehört auch, dass institutionelle Konsequenzen für Täter, Täterinnen und Mitwisser erfolgen, was eine Schnittstelle zur Intervention darstellt.70
Im EKD-Maßnahmenplan nicht enthalten.
E41: Unterschiedliche Ebenen der Aufarbeitung
Die Aufarbeitung erfordert ein Verständnis der verschiedenen Ebenen wie institutionell-organisationaler, öffentlicher, juristischer und wissenschaftlicher Aufarbeitung sowie der biografischen Be- und Aufarbeitung der Betroffenen, wobei diese Ebenen sich gegenseitig prägen, aber nicht ersetzen dürfen.71
Im EKD-Maßnahmenplan nicht enthalten.
E42: Wissen über sexualisierte Gewalt
Aufarbeitung erfordert ein Verständnis für die Auseinandersetzung mit der Geschichte und Gegenwart sexualisierter Gewalt in kirchlichen und diakonischen Organisationen, das in die Ausbildung, das Theologiestudium sowie Fort- und Weiterbildungen integriert werden sollte.72
Im EKD-Maßnahmenplan teilweise in M4 enthalten.
M4: Aus-, Fort und Weiterbildung von Pfarrpersonen und anderen Mitarbeitenden
Die EKD und Diakonie Deutschland werden die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Pfarrer*innen und Mitarbeitenden in der evangelischen Kirche und Diakonie überarbeiten, um sexualisierte Gewalt sowie Themen wie Nähe & Distanz, Sexualität, Macht und die Reflexion der eigenen Machtposition stärker zu adressieren.
E43: Reue, Vergebung und theologische Praxis
Aufarbeitung ist kein Prozess, in dem automatisch Vergebung auf die Feststellung von Schuld folgt, sondern erfordert eine theologische Auseinandersetzung und eine Praxis der Reue von Einzelnen sowie als christliche Praxis, die angemessene Orte und Formen benötigt.74
Im EKD-Maßnahmenplan nicht enthalten.
E44: Weitere Schritte der Aufarbeitung
Im Rahmen der institutionell-organisationalen Aufarbeitung können erneut Schäden entstehen, die weitere Schritte erfordern, selbst wenn die juristische Aufarbeitung keine Klärung bietet, weshalb geeignete Bearbeitungswege gefunden werden müssen.75
Im EKD-Maßnahmenplan nicht enthalten.
E45: Vereinheitlichen von Anerkennungsleistungen
Das Beteiligungsforum der EKD hat Planungen zur Vereinheitlichung der Anerkennungsleistungen vorgelegt, die zu unterstützen sind, wobei bei den Verfahren eine angemessene Anerkennungsleistung und der Verzicht auf den Nachweis eines institutionellen Versagens entscheidend sind, um negative Auswirkungen der föderalen Struktur auf Betroffene zu vermeiden.76
Im EKD-Maßnahmenplan nicht enthalten; möglicherweise aber schon beschlossen.
E46: Weitere Forschung zu sexualisierter Gewalt
Die wissenschaftliche Forschung im Forschungsverbund ForuM sollte zukünftig eine vollständige Personalaktenanalyse in allen Landeskirchen und diakonischen Werken, eine systematische Rekonstruktion der einzelnen Fälle, eine vertiefte Erforschung von Fällen sexualisierter Gewalt gegen Erwachsene sowie die Untersuchung, wie Täter in Aufarbeitungsprozessen thematisiert und mit Meldungen von Angehörigen umgegangen wird, umfassen.77
Im EKD-Maßnahmenplan nicht enthalten.
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 28 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Maßnahmenplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ (externer Link), S. 4/10 ↩︎
- vgl. Maßnahmenplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ (externer Link), S. 6/10 ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 28 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Maßnahmenplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ (externer Link), S. 5/10 ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 28 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Maßnahmenplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ (externer Link), S. 4/10 ↩︎
- vgl. Maßnahmenplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ (externer Link), S. 5-6/10 ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 29 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Maßnahmenplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ (externer Link), S. 4/10 ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 29 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 29 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 30 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 30 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Maßnahmenplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ (externer Link), S. 4/10 ↩︎
- vgl. Maßnahmenplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ (externer Link), S. 6/10 ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 30 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Maßnahmenplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ (externer Link), S. 4/10 ↩︎
- vgl. Maßnahmenplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ (externer Link), S. 6/10 ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 31 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Maßnahmenplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ (externer Link), S. 4/10 ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 31 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Maßnahmenplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ (externer Link), S. 4/10 ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 31 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Maßnahmenplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ (externer Link), S. 5/10 ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 31 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Maßnahmenplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ (externer Link), S. 5/10 ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 31 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 32 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Maßnahmenplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ (externer Link), S. 4/10 ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 32 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Maßnahmenplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ (externer Link), S. 5-6/10 ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 32 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Maßnahmenplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ (externer Link), S. 4/10 ↩︎
- vgl. Maßnahmenplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ (externer Link), S. 7/10 ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 32 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Maßnahmenplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ (externer Link), S. 4/10 ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 32 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Maßnahmenplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ (externer Link), S. 4/10 ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 33 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 33 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Maßnahmenplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ (externer Link), S. 4/10 ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 33 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 33 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 33 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Maßnahmenplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ (externer Link), S. 4/10 ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 34 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 34 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 34 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 34 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 34 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Maßnahmenplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ (externer Link), S. 7-8/10 ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 34 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Maßnahmenplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ (externer Link), S. 4-5/10 ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 35 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 35 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Maßnahmenplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ (externer Link), S. 7/10 ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 35 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Maßnahmenplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ (externer Link), S. 6-7/10 ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 35 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Maßnahmenplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ (externer Link), S. 4/10 ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 36 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 36 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Maßnahmenplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ (externer Link), S. 6-7/10 ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 36 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Maßnahmenplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ (externer Link), S. 5/10 ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 36 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 36 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Maßnahmenplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ (externer Link), S. 4/10 ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 36 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 37 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 37 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Maßnahmenplan zur Umsetzung der Empfehlungen der Aufarbeitungsstudie „ForuM“ (externer Link), S. 5/10 ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 37 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 37 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 37 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎
- vgl. Forschungsverbund ForuM: Zusammenfassung des Gesamtberichts. Hannover 2024, S. 37 (forum-studie.de externer Link [PDF]). ↩︎