Insgesamt 9 sogenannte unabhängige regionale Aufarbeitungskommissionen (URAK) soll es für die 20 evangelische Gliedkirchen und deren Diakonischen Werke geben.
Eigentlich sollte es am 13.03.2025 losgehen. Aber in Hannover wird das erst einmal nichts.
Hintergrund der URAK ist die gemeinsame Erklärung zwischen der unabhängigen Beauftragen für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und der evangelischen Kirche in Deutschland mit ihren 20 Gliedkirchen und Diakonischen Werken.1
Danach sollen bundesweit 9 URAK gebildet werden.2 Diese sollen sich aus Personen zusammensetzen, die aus 3 Gruppen kommen. Die Gruppe der von der Kirche und Diakonie entsendeten Personen, die Gruppe von der Betroffenen entsendeten Personen und die Gruppe von den sogenannten unabhängigen experten, die von den Landesregierungen bestimmt werden sollten. Hintergrund der URAK ist die gemeinsame Erklärung zwischen der unabhängigen Beauftragen für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und der evangelischen Kirche in Deutschland mit ihren 20 Gliedkirchen und Diakonischen Werken.1
Eine URAK, die URAK der Region Nordwest, sollte den Bereich aller EKD-Gliedkirchen in Niedersachsen und Bremen abdecken.
Das wäre auch fast passiert. Allerdings bestimmte die Niedersächsische Landesregierung mit Antje Niewisch-Lennartz und Thela Wernstedt zwei Personen, die durchaus als kirchennah bezeichnet werden können. Thela Wernstedt ist Präsidentin der Klosterkammer Hannover4, sitzt im Präsidium des deutschen evangelischen Kirchentags5, zudem ist sie Vorsitzende des Konvents der Evangelischen Akademie Loccum und Mitglied im Stiftungsrat der Diakovere Stiftung6. Antje Niewisch-Lennartz ist Mitglied in der Kirchenkreissynode Hannover7.
Das stieß schnell auf Kritik von Betroffenen. Bei der Herbstsynode 2024 der evangelischen Landeskirche Hannovers wurde diese Kritik geäußert und auch damals schon der Landesregierung mitgeteilt.8 Auch Vertuschung beenden äußerte sich im November 2024 schon sehr kritisch über die Besetzung im Podcast.9 Alleine waren die Betroffenen mit ihrer Kritik nicht. Kerstin Claus, die unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindsmissbauchs der Bundesregierung (UBSKM) hatte sich ebenfalls unzufrieden mit der Wahl der niedersächsischen Landesregierung gezeigt und dies der Landesregierung auch schriftlich mitgeteilt.10
Zufrieden mit der Besetzung war jedenfalls die Geschäftsstelle der URAK in Hannover.11
Die gemeinsame Erklärung bestimmt, dass die URAK ihre Arbeit spätestens im März 2025 aufnehmen müssen. Daher sollte am 13.03.2025 mit wohlklingenden Pressemitteilungen stolz über den Start der URAK berichtet werden.
Daraus wurde in Hannover jedenfalls nichts. Denn in Hannover stimmte am 08.03.2025 die Mehrheit der Betroffenenvertretung dafür, mit Niewisch-Lennartz und Thela Wernstedt nicht vertrauensvoll zusammenarbeiten zu wollen. 12 Niewisch-Lennartz und Thela Wernstedt nahmen ihre Ämter darauf hin gar nicht erst an.13
Ein Betroffener aus der Betroffenenvertretung danke Niewisch-Lennartz und Thela Wernstedt und teilte mit, dass er beide für hochkompetent aber in diesem Punkt befangen halte. 12
Wo ist nun das Problem? Die Niedersächsische Landesregierung will vorerst keine weiteren Personen vorschlagen. Die Niedersächsische Landesregierung spricht auch nur von „einigen Betroffenen“ die Niewisch-Lennartz und Thela Wernstedt ablehnen, nicht von der Mehrheit in der Betroffenenvertretung. Weiter erklärte die Landesregierung die Kritik der Mehrheit der Betroffenenvertretung für unbegründet.13 Ob sich die Landesregierung den Brief der UBSKM jemals durch gelesen hat, scheint fraglich.
Nun wird es erst mal keine URAK keine für Hannover und Bremen geben.
Das Konstrukt „URAK“ ist grundsätzlich in der Gemeinsamen erklärung steht, dass die Verantwortung für die Aufarbeitung bei Kirche und Diakonie liegt. Hintergrund der URAK ist die gemeinsame Erklärung zwischen der unabhängigen Beauftragen für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und der evangelischen Kirche in Deutschland mit ihren 20 Gliedkirchen und Diakonischen Werken.1 Das Bedeutet, das die Kirche die Deutungshoheit über die Aufarbeitung behält. Ob so eine vernünftige Aufarbeitung möglich ist – mehr als fraglich. Aber es Bedeutet eben auch, dass die Kirche dafür verantwortlich ist, dass die Landesregierung geeignete Personen vorschlägt, die ihr Amt auch antreten.
Möglicherweise hat die Niedersächsische Landesregierung ihren Auftrag auch nicht richtig verstanden, denn in Ihrer Pressemitteilung schreibt sie von „staatlichen Vertretern“ für die URAK.13 Tatsächlich sind staatliche Vertreter in der URAK nicht vorgesehen. Die Gemeinsame Erklärung führt klar auf was gefordert ist: Expert*innen insbesondere aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz, öffentlicher Verwaltung. Die Kirche muss hierfür die zuständigen Landesregierungen um Benennung bitten. 1 Sollte die Niedersächsische Landesregierung sich weiterhin nicht dazu in der Lage sehen Personen zu benennen, so könnte die Kirche also problemlos noch einmal die Bremer Bürgerschaft um die Benennung zwei weiter Personen bitten.