Glossar

Was ist eigentlich… ?

Wer sich mit dem Thema sexualisierte Gewalt und Aufarbeitung in der evangelischen Kirche auseinandersetzt, stellt fest, dass es sehr viele Begriffe gibt, die man z.T. schnell verwechseln kann, die manchmal unklar sind, die sich auch inhaltlich vielleicht überschneiden.
Es gibt auch viele Abkürzungen (URAK, GE etc.).

46 Empfehlungen der ForuM-Studie

Die Zusammenfassung der Ergebnisse der ForuM-Studie (externer Link) enthält 46 Empfehlungen mit deren Hilfe die sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche bekämpft werden könnte.

Akteneinsicht

Betroffene haben das Recht auf Akteneinsicht beim Landeskirchenamt. Sie können die eigene Fallakte einsehen. Tipp: Darauf achten, ob es Seitenzahlen gibt (sog. Paginierung). Wenn es die nicht gibt, kann man immer wieder Seiten einfach entfernen oder hinzufügen.

Anhaltskatalog

Der Anhaltskatalog soll die Entscheidungsgrundlage für den Teil der individuelle Leistung der Anerkennungsleistung darstellen. Der Katalog soll sich angeblich auf Entscheidungen deutscher Zivilgerichte in vergleichbaren Fällen basieren. 1

Auslegungshilfe der gemeinsamen Erklärung (GE)

Die Auslegungshilfe als Begleitdokument zur Gemeinsamen Erklärung über eine unabhängige Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie nach verbindlichen Kriterien und Standards (externer Link) ist eine Ergänzung der Gemeinsamen Erklärung (GE).2

Anerkennungskommissionen

Die Anerkennungskommissionen sind kirchliche Kommissionen die ausschließlich von der Kirche besetzt werden. Sie entscheiden über die Anträge auf Zahlung von Anerkennungsleistungen.3

Anerkennungsleistungen

Die Anerkennungsleistungen, die an Betroffene sexualisierter Gewalt von EKD und Diakoniegezahlt werden heißen Anerkennungsleistungen und nicht Entschädigungen, weil des der Kirche nicht darum geht die Betroffenen sexualisierter Gewalt angemessen zu entschädigen sondern weil mit den Anerkennungsleistungen nur anerkannt werden soll, dass die Betroffene Person ein Leid erlitten hat.

Die Leistungen bestehen aus 2 Teilen:4

  1. Einer individuellen Summe nicht weiter definierter Höhe, die die Tat und ihre Folgen und das Verhalten der Institution berücksichtigen soll und angeblich keine Obergrenze haben soll5
  2. Einer pauschalen Summe in Höhe von 15.000 € wenn die Tat zum Zeitpunkt der Begehung oder zum Zeitpunkt der Zahlung gemäß Abschnitt 13 des StGB strafbar gewesen war

Anerkennungsrichtlinie-EKD

Die Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Anerkennung sexualisierter Gewalt (Anerkennungsrichtlinie-EKD) (externer Link) ist die Richtlinie, nach der die Gliedkirchen der EKD und die gliedkirchlichen Diakonischen Werke Anerkennungsleistungen an Betroffene sexualisierter Gewalt zahlt. 6





Antrag auf Zahlung von Anerkennungsleistungen

Damit Betroffene eine Anerkennungsleistung von gezahlt bekommen, ist es erforderlich, dass diese Beantragt wird. Der Antrag kann formlos bei jeder Gliedkirche der EKD und der Diakonie gestellt werden. 7

Aufarbeitungskommission bei der UBSKM (Unabhängige Aufarbeitungskommission bei der UBSKM)

Kommission von unabhängigen Forschenden, Fachpersonen und Betroffenen, die sich für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in allen Tatkontexten einsetzt. Erarbeitet z.B. Standards für Aufarbeitungsprozesse. Sammelt die Berichte von Betroffenen anonym und wertet sie aus. Es gibt individuelle Hearings und öffentliche Hearings und Diskussionsveranstaltungen/Workshops. Hier der Link zur Themenseite „Kirchen“ https://www.aufarbeitungskommission.de/themen-erkenntnisse/kirchen/ (externer Link)

Betroffenen Netzwerk (BeNe)

Das BetroffenenNetzwerk (BeNe) (externer Link) ist eine Informationsseite der EKD zum Thema sexualisierte Gewalt. Hauptartikel zum Thema hier.

Beteiligungsforum der EKD (BeFo)

Hauptartikel Beteiligungsforum (BeFo)

Das Beteiligungsforum (BeFo) der ist ein Gremium der EKD. In dem Gremium sitzen 17 Personen. 9 Kirchenvertreter und 8 Betroffene. Die Betroffenen wiederum sind teilweise auch bei der Kirche beschäftigt. Die 8 Betroffenen wurden von der EKD ausgesucht. Da die Betroffenen nicht gewählt wurden oder in anderer Weise demokratisch durch die breite Masse der Betroffenen legitimiert wurden, repräsentieren die Betroffenen im Befo auch nur sich selbst und nicht etwa die Breite Masse der Betroffenen.

Betroffenvertretung (BeFo)

Die Betroffenenvertretung des Beteiligungsforums (BeFo) der EKD ist ein Teil des Beteiligungsforums. Es besteht aus 8 Betroffenen die von der Kirche ausgewählt wurden. Die Betroffenen wurden nicht von anderen Betroffenen oder einer neutralen Stelle gewählt und haben daher kein Mandat. Die Betroffenen sind teilweise selbst Mitarbeiter der Kirche und haben daher eine Doppelrolle.

Teilweise wird die Identität der Personen in der Betroffenenvertretung geheim gehalten.

Betroffenvertretung (URAK)

Die Betroffenenvertretung einer Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission (URAK) ist ein Gremium aus Betroffenen sexualisierter Gewalt das die Betroffenen sexualisierter Gewalt wählt, die in die URAK entsendet werden. 8

Eine weitere Aufgabe der Betroffenenvertretung ist die jährliche Organisation einer Informationsveranstaltung (Forum) bei der interessierte Betroffene von der Betroffenenvertretung über die Arbeit der URAK informiert werden sollen. Die Betroffenenvertretung einer Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission (URAK) ist ein Gremium aus Betroffenen sexualisierter Gewalt das die Betroffenen sexualisierter Gewalt wählt, die in die URAK entsendet werden. 9

Teilweise wird die Identität der Personen in der Betroffenenvertretung geheim gehalten.

Betroffensprecher der Betroffenenvertretung des Beteiligungsforums der EKD (BeFo)

Die 8 betroffenen Personen aus der Betroffenenvertretung im Beteiligungsforum haben 2 Sprecher gewählt. Leider wir in der Öffentlichkeit häufig fälschlicherweise angenommen, dass es sich bei den beiden Sprechern und Sprecher oder Vertreter einer Interessenvertretung von Betroffenen handelt. Das ist jedoch nicht der Fall; die beiden Sprecher sind lediglich die Sprecher der 8 Personen die im Kirchlichen Beteiligungsforum mitarbeiten. Teilweise sind die Betroffenensprecher selbst auch Kirchenmitarbeiter.

Betroffenenbeirat der EKD

Die EKD richtete nach öffentlichem Druck im September 2020 einen Betroffenenbeirat ein. Aus ca. 24 Bewerber*innen wurden 12 ausgewählt – durch ein Gremium, das zu gleichen Teilen aus EKD, unabhängigen Personen aus Fachberatungsstellen (nicht kirchlich) und Mitgliedern des Betroffenenrates UBSKM bestand.

Von den 12 Mitgliedern waren sieben der Kirche eng verbunden (z.B. Pastor, Pastorin, Mitarbeiter*innen diakonischer Einrichtung etc.). Weil die EKD kein Konzept hatte, wie der Betroffenenbeirat eingebunden werden sollte, kam es zu Kritik und Spannungen. Einige Mitglieder gaben ihr Amt auf. Der Beirat richtete kritische Pressekonferenzen aus. Die EKD löste diesen Beirat gegen den Willen der Mehrheit der verbliebenen Mitglieder auf.
Danach wurde eine Evaluation versprochen, warum es Probleme gegeben hatte. Diese Evaluation wurde niemals durchgeführt.
Ausgewählte und im Großteil sehr kirchennahe Mitglieder des aufgelösten Betroffenenbeirates engagieren sich heute im Beteiligungsforum. Einige von ihnen hatten vorher das Amt aufgegeben. Vier eher kritische Mitglieder sind nicht mehr im Beteiligungsforum vertreten.10

Betroffene

Mit dem Wort „Betroffene“ werden im Kontext sexualisierter Gewalt die Menschen bezeichnet, die die sexualisierter Gewalt erlebt haben. Dabei ist die Art er erlebten sexualisierten Gewalt oder die Schwere unerheblich.

Betroffenenrat (bei der UBSKM)

Der Betroffenenrat bei der UBSKM (externer Link) ist ein Gremium aus Betroffenen sexualisierter Gewalt, die bei der UBSKM arbeiten und sich auf politischer Ebene für die Belange Betroffener einsetzen.

Dialogprozess

Der Dialogprozesss bei der UBSKM (externer Link) und der Aufarbeitungskommission bei der UBSKM. Ca. 60 Betroffene, darunter auch Mitglieder unserer Initiative, erarbeiten mit Aufarbeitenden (z.B. Jurist*innen, Sozialwissenschaftler*innen, Historiker*innen) und aufarbeitenden Institutionen (z.B. der EKD und der Landeskirche Hannovers, sowie auch mit Vertreter*innen der Diakonie) Standards zu Aufarbeitung und Betroffenenpartizipation. Der Prozess startete im Oktober 2023 und endet im Juni 2025 mit Empfehlungen, an die sich dann hoffentlich auch die aufarbeitenden Institutionen halten. 

Fachstellen bzw. besser sogenannte Fachstellen der Landeskirchen

Die Gliedkirchen der betreiben sogenannte Fachstellen. Diese sogenannten Fachstellen sind Teile der Landeskirchenämter und sollen sich um sexualisierte Gewalt in den Gliedkirchen kümmern. Die sogenannten Fachstellen sind leider nicht unabhängig.

Es gibt folgende sogenannte Fachstellen:

Fachstelle Sexualisierte Gewalt der Bremischen evangelischen Kirche (externer Link)

Fachstelle der Landeskirche Hannovers (externer Link) (schlechteste Homepage in der EKD)

Stabsstelle Prä‍ven‍ti‍on Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt der Nordkirche (externer Link)

Anlaufstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt der evangelisch-lutherischen Kirche in Oldenburg (externer Link)

Fachstelle Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig (externer Link)

Fachstelle der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe (externer Link)

Fachstelle sexualisierte Gewalt der reformierten Kirche (externer Link)

Ansprechstelle der Lippischen Landeskirche (externer Link)

Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt der Evangelischen Kirche von Westfalen (externer Link)

Ansprechstelle für den Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung der Evangelischen Kirche im Rheinland (externer Link)

Landeskirchliche Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt der Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (externer Link)

Meldestelle der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland (externer Link)

Meldestelle der Landeskirche Anhalts (externer Link)

Ansprech- und Meldestelle im Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche (externer Link)

Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (externer Link)

Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (externer Link)

Ansprechperson für Fälle sexualisierter Gewalt der Evangelischen Kirche in der Pfalz (externer Link)

Stabsstelle Schutz vor sexualisierter Gewalt der Evangelischen Landeskirche in Baden (externer Link)

Ansprechstelle Sexualisierte Gewalt in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (externer Link)

Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (externer Link)

Fachstelle bzw. besser sogenannte Fachstelle der EKD

Die sogenannte Fachstelle der EKD (externer Link) sitzt in Hannover. Hier wird auf EKD-Ebene das Thema sexualisierte Gewalt in der Kirche behandelt. Hier wird z.B. das Beteiligungsforum mit organisiert. Es arbeiten nur kirchliche Mitarbeitende in der Fachstelle; es gibt keine Unabhängigkeit von der Kirche.

Fallzahlen

Die genaue Zahl der Fälle sexualisierter Gewalt ist unbekannt. Den Gliedkirchen der EKD liegen zahlen vor; diese werden aber nur in einer Form veröffentlicht, dass nicht nachvollziehbar ist wie viele Menschen hinter den Fällen stehen.

In der ForuM-Studie wurde herausgefunden, dass es eine weit höhere Zahl von Betroffenen gibt als angenommen. Weil die evangelische Kirche aber nicht gut mitgearbeitet hat, kann es sich nur um grobe Schätzungen handeln.

ForuM-Studie

Hauptartikel ForuM-Studie

Die ForuM-Studie war ist einen große Studie zu sexualisierter Gewalt in der EKD und Diakonie. Sie wurde im Januar 2024 vorgestellt. Sie besteht aus fünf Teilstudien und zwei Metastudien. Diese sind zum großen Teil qualitativ (mit Interviews z.B. von über 100 Betroffenen) und zu einem kleineren Teil quantitativ (Teilprojekt D und vor allem E). Die ForuM-Studie hat gezeigt, dass es in der evangelischen Kirche mindestens genauso viel sexualisierter Gewalt gegeben hat wie in der katholischen Kirche.

ForuM-Maßnahmenplan

Der 12-Punkte-ForuM-Maßnahmenplan (externer Link) der EKD wurde am 11.11.2024 in Würzburg auf der Synode verabschiedet. Der Plan wurde von vom BeFo entwickelt und soll angeblich alle 46 Empfehlungen der Forum-Studie enthalten. Vertuschung beenden hat 19 Empfehlungen in aus der ForuM-Studie entdeckt, die nicht in dem 12-Punkte-Maßnahmenplan enthalten sind.11

Gemeinsame Erklärung (GE)

Gemeinsame Erklärung der EKD/Diakonie mit der UBSKM, um die Aufarbeitung zu verbessern. Es sollen z.B. insgesamt neun URAK eingerichtet werden (Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommissionen).

Die Gemeinsame Erklärung hier (externer Link).

Geschäftsstelle der Anerkennungskommission

Jede Anerkennungskommission hat eine Geschäftsstelle, die Arbeit der Anerkennungskommission organisiert. 12

Geschäftsstelle der Unabhängigen regionalen Aufarbeitungskommission (URAK)

Jede URAK hat eine Geschäftsstelle, die Arbeit der URAK organisiert. 12

Geschäftsordnung für die Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission (GO)

Die Geschäftsordnung für die Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission (URAK) regelt die Arbeitsweise der URAK.14

KuBuS

„Kontakt | Beratung unabhängige Stelle“ (KuBuS) wurde von der EKD eingesetzt, damit sich dort Betroffene melden können. Sie ist bei der unabhängigen Fachberatungsstelle Pfiffigunde in Heidelberg angesiedelt. Betroffenen können dort zu bestimmten Sprechzeiten anrufen. Letztendlich verweist dann die Ansprechstelle help auch wieder auf die sogenannten Fachstellen gegen sexualisierte Gewalt in den Landeskirchen und an die Ansprechstellen der Diakonie. https://www.anlaufstelle.help/ (externer Link)

Koordinierungskommission

Die Koordinierungskommission ist eine kirchliche Kommission die aus den Vorsitzenden der Anerkennungskommissionen besteht und für Widersprüche gegen die Bescheide der Anerkennungsleistungen zuständig ist. 15

Opfer

Mit Opfer werden im Kontext sexualisierter Gewalt meist die Menschen bezeichnet, denen eine Sexualstraftat, wie z.B. sexueller Missbrauch von Kindern oder Vergewaltigung widerfahren ist.

Ombudsstelle

Die ForuM-Studie empfiehlt die Einrichtung einer Ombudsstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt der EKD und Diakonie. An eine solche Stelle können sich Betroffene wenden, wenn es Konflikte mit ihren Landeskirchen gibt und sie nicht weiterkommen.

Soziale Entschädigung gemäß SGB XIV

Das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV) regelt die soziale Entschädigung für Menschen, die aufgrund bestimmter Ereignisse einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben. Zu diesen Ereignissen zählen neben Naturkatastrophen oder Unfällen auch Gewalttaten.

Eine wichtige Neuerung des SGB XIV ist, dass nicht nur Opfer körperlicher, sondern auch psychischer Gewalt Leistungen erhalten können. Das bedeutet, dass auch Opfer sexualisierter Gewalt Anspruch auf soziale Entschädigung haben können.

Mehr Informationen zu dem Thema gibt es hier (externer Link) beim Weißen Ring.

Sexualisierte Gewalt

Bei sexualisierter Gewalt wird Sexualität verwendet, um Gewalt auszuüben.16

Sexuelle Gewalt

Bei sexueller Gewalt handelt ich sich um Gewalt die mit sexuellen Mitteln ausgeübt wird.16

Sexueller Missbrauch

Sexueller Missbrauch beschreibt einige Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.18 Da die meisten Straftaten, die als sexueller Missbrauch bezeichnet werden sich gegen Kinder und Jugendliche richten, wird der Begriff manchmal fälschlicherweise Synonym für den sexuellen Missbrauch von Kinder und Jugendlichen benutzt. Sexueller Missbrauch umfasst folgende Straftaten:

§ 174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

§ 174a Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen (auch Erwachsene)

§ 174b Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung (auch Erwachsene)

§ 174c Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses (auch Erwachsene)

§ 176 Sexueller Missbrauch von Kindern

§ 176a Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind

§ 176b Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

§ 176c Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

§ 176d Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge

§ 176e Verbreitung und Besitz von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern

§ 182 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission (URAK)

Hauptartikel Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission (URAK)

Laut der Gemeinsamen Erklärung (siehe GE) sollen Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommissionen eingerichtet werden. Hier sollen Betroffene zusammen mit Vertretenden der Öffentlichkeit/Politik sowie der Kirche für die Aufarbeitung von Fällen bzw. für die Überprüfung von Aufarbeitungsprozessen sorgen. Die Betroffenenvertretenden werden von anderen Betroffenen gewählt. Siehe dazu auch unseren Blogartikel.

Vergewaltigung

Mit Vergewaltigung werden einige Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.19 Anders als das Wort vermuten lässt, ist bei einer Vergewaltigung körperliche Gewalt nicht zwingend erforderlich. Vergewaltigung umfasst folgende Straftaten:

§ § 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

§ 178 Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

Die Verwaltungsberufsgenossenschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung der evangelischen Kirche die für Unfälle bei Ehrenamtlichen Tätigkeiten in der Kirche zuständig ist. Das bedeutet, dass wer sexualisierte Gewalt im Ehrenamt in der Kirche erfahren (z.B. Begleitung von Jugendfreizeiten usw.) sollte die erlebte sexualisierte Gewalt bei der VBG als Arbeitsunfall melden. Auf der Homepage der VBG (externer Link) kann ein entsprechender Antrag gestellt werden. Unter bestimmten Umständen kann aufgrund der Schädigung z.B. eine Erwerbsminderungsrente gezahlt werden. 

  1. vgl. Anerkennungsrichtlinie der EKD (externer Link), EKD, Häufige Fragen, Fragen zum Verfahren, Wie hoch sind die Anerkennungsleistungen nach der neuen Richtlinie? ↩︎
  2. Auslegungshilfe als Begleitdokument zur Gemeinsamen Erklärung über eine unabhängige Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie nach verbindlichen Kriterien und Standards (externer Link), UBSKM ↩︎
  3. vgl. Anerkennungsrichtlinie-EKD (externer Link), ekd, Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Anerkennung sexualisierter Gewalt, S.6, § 8 ↩︎
  4. vgl. Anerkennungsrichtlinie-EKD (externer Link), ekd, Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Anerkennung sexualisierter Gewalt, S.5, § 7 (3) ↩︎
  5. vgl. Anerkennungsrichtlinie der EKD (externer Link), EKD, Häufige Fragen, Fragen zum Verfahren, Wie hoch sind die Anerkennungsleistungen nach der neuen Richtlinie? ↩︎
  6. vgl. Anerkennungsrichtlinie-EKD (externer Link), ekd, Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Anerkennung sexualisierter Gewalt ↩︎
  7. vgl. Anerkennungsrichtlinie-EKD (externer Link), ekd, Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Anerkennung sexualisierter Gewalt, S. 2, § 3 (1) ↩︎
  8. vgl. Gemeinsame Erklärung über eine unabhängige Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie nach verbindlichen Kriterien und Standards (externer Link), UBSKM, 13.12.2025: S. 7, 5.4 ↩︎
  9. vgl. Gemeinsame Erklärung über eine unabhängige Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie nach verbindlichen Kriterien und Standards (externer Link), UBSKM, 13.12.2025: S. 4, 2.3 ↩︎
  10. vgl. Das Beteiligungsforum ist die letzte Chance für die EKD (externer Link), eulemagazin, 30.06.2022 ↩︎
  11. vgl. Hauptartikel ForuM-Maßnahmenplan von Vertuschung beenden ↩︎
  12. vgl. Anerkennungsrichtlinie-EKD (externer Link), ekd, Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Anerkennung sexualisierter Gewalt, S. 2, § 2 (5) ↩︎
  13. vgl. Anerkennungsrichtlinie-EKD (externer Link), ekd, Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Anerkennung sexualisierter Gewalt, S. 2, § 2 (5) ↩︎
  14. Geschäftsordnung für die Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission (URAK) (externer Link), BeNe ↩︎
  15. vgl. Anerkennungsrichtlinie-EKD (externer Link), ekd, Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Anerkennung sexualisierter Gewalt, S. 4 – 5, § 6, (4), (5) ↩︎
  16. vgl. Darum geht’s: Sexueller Missbrauch und sexualisierte Gewalt (externer Link) ↩︎
  17. vgl. Darum geht’s: Sexueller Missbrauch und sexualisierte Gewalt (externer Link) ↩︎
  18. vgl. StGB (externer Link) ↩︎
  19. vgl. StGB (externer Link) ↩︎

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Adobe Typekit

Zur Darstellung des Schriftdesigns werden externe Schriftarten von „Adobe Typekit“, einem Dienst der Adobe Systems Software Ireland Limited, 4-6 Riverwalk, Citywest Business Campus, Dublin 24 Republic of Ireland, nachfolgend „Adobe“, eingesetzt.

Bei dem Aufruf der Website des Anbieters wird eine Verbindung zum Adobe-Server aufgebaut, um die Darstellung der Schrift zu ermöglichen bzw. diese zu aktualisieren. Dabei werden unter Umständen Daten an Server in den USA übertragen.

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Die USA verfügen gegenwärtig nach Ansicht der Datenschutzaufsichtsbehörden allerdings nicht über ein angemessenes Datenschutzniveau. Es bestehen zwischen dem Anbieter und Adobe daher, zur Übertragung von Daten in Drittländer, sogenannte Standardvertragsklauseln:

https://www.adobe.com/de/privacy/eudatatransfers.html

Jedoch sind dies privatrechtliche Vereinbarungen und haben daher keine direkte Auswirkung auf die Zugriffsmöglichkeiten der Behörden in den USA.

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Rechtsgrundlage ist hierbei Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Anbieters besteht an der Optimierung und dem wirtschaftlichen Betrieb der Website.

Durch die Verbindung kann Adobe erkennen, von welcher Website eine Anfrage gesendet wird und an welche IP-Adresse die Darstellung der Schrift übermittelt wird.

Weitergehende Informationen, insbesondere zu den Möglichkeiten der Unterbindung der Datennutzung, bietet Adobe unter den nachfolgenden Links an:

https://www.adobe.com/de/privacy.html
https://www.adobe.com/de/privacy/policies/adobe-fonts.html

Cookiebot

Als „Cookie-Banner“ setzen wir „Cookiebot“ ein. „Cookiebot“ ist ein Produkt der Cybot A/S, Havnegade 39, 1058 Kopenhagen, Dänemark, nachfolgend „Cybot“.

Durch die Funktion „Cookiebot“ informieren wir den Nutzer über die Verwendung von Cookies auf der Website und ermöglichen es dem Nutzer eine Entscheidung über deren Nutzung zu treffen.

Gibt der Nutzer seine Zustimmung zu der Verwendung der Cookies, werden die folgenden Daten automatisch bei Cybot protokolliert:

• Die anonymisierte IP-Nummer des Nutzers;
• Datum und Uhrzeit der Zustimmung;
• Benutzeragent des Browsers des Endnutzers;
• Die URL des Anbieters;
• Ein anonymer, zufälliger und verschlüsselter Key.
• Die zugelassenen Cookies des Nutzers (Cookie-Status), der als Nachweis der Zustimmung dient.

Der verschlüsselte Key und der Cookie-Status werden anhand eines Cookies auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert, um bei zukünftigen Seitenaufrufen den entsprechenden Cookie-Status herzustellen. Dieses Cookie löscht sich automatisch nach 12 Monaten.

Rechtsgrundlage ist hierbei Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht in der Anwenderfreundlichkeit der Website sowie in der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben der DSGVO.

Die Installation des Cookies sowie dessen Speicherung, und damit seine Cookie-Zustimmung, kann der Nutzer durch Einstellungen seines Browsers jederzeit verhindern bzw. beenden.

Weitergehende Informationen zum Thema Datenschutz bietet Cybot unter den nachfolgenden Links an:

https://www.cookiebot.com/de/privacy-policy

GOOGLE-Suchfunktion („CSE“)

Zur Volltextsuche auf der Website setzen wir die „Google benutzerdefinierte Suche“ (Google Custom Search Engine „CSE“) ein. „CSE“ ist ein Dienst der Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, nachfolgend „Google“.

„CSE“ ermöglicht eine Volltextsuche nach Inhalten auf unserer Webseite. Der Zugriff auf diese Suchfunktion erfolgt über eine Such-Box „Google Benutzerdefinierte Suche“.

Rechtsgrundlage ist hierbei Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht in der Anwenderfreundlichkeit der Website.

Die Funktion ist als Software-Modul von Google unverändert auf unserer Website integriert.
Wird die Suche durch Eingabe eines Suchbegriffes aktiviert, lädt Google anhand eines Plugins die gesuchten Informationen. Gleichzeitig werden zur Ausführung der Suche und der Darstellung der Suchergebnisse die vom Nutzer eingegebenen Begriffe und die IP-Adresse des Nutzers an Google übertragen.

Sofern der Nutzer zum Zeitpunkt des Suchvorganges in seinem bestehenden Google-Konto eingeloggt ist, kann Google die erfassten Informationen dem zugehörigen Nutzerprofil zuzuordnen.

Weitergehende Informationen, insbesondere zu den Möglichkeiten der Unterbindung der Datennutzung, bietet Google unter den nachfolgenden Links an:

https://policies.google.com/privacy
https://adssettings.google.com/authenticated

Muster-Datenschutzerklärung der Anwaltskanzlei Weiß & Partner