Vereinheitlichung von sogenannten Anerkennungsleistungen? Württemberg schert scheinbar als erste Landeskirche aus.

Keine Gerechtigkeit in Sicht. Evangelische Kirche hält scheinbar am alten System der Anerkennungsleistungen festUnterschiedliche Zahlungen je nach Region – Neue Richtlinien drohen Betroffene erneut zu enttäuschenDie Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) steht weiterhin in der Kritik, wenn es um den Umgang mit den Opfern sexualisierter Gewalt in ihren Reihen geht.

Statt echter Entschädigungen zahlt die Kirche sogenannte „Anerkennungsleistungen“. Diese Zahlungen gelten nicht als rechtlicher Schadensersatz und werden von vielen Betroffenen als willkürlich, intransparent und unangemessen empfunden.Besonders brisant: Die Höhe der Anerkennungsleistungen variiert bislang stark je nach Landeskirche.

Wer etwa in der Landeskirche Hessen-Nassau Opfer sexualisierter Gewalt wurde, kann mit deutlich höheren Zahlungen rechnen als ein Betroffener in Sachsen. Für viele ist diese Ungleichbehandlung ein zusätzlicher Akt der Ungerechtigkeit.Eigentlich sollte sich das ändern. Die EKD kündigte an, das System reformieren und die Zahlungen vereinheitlichen zu wollen und wollte sich dabei an Schadensersatzzahlungen, die von staatlichen Gerichte zugesprochen wurden zu orientieren.

Einige Betroffene schöpften Hoffnung – andere begegneten der Ankündigung mit Skepsis, zu oft wurden in der Vergangenheit Versprechen nicht eingelöst.Nun zeigt sich: Die Skeptiker könnten recht behalten. Wie aus einem aktuellen Schreiben der Evangelischen Landeskirche in Württemberg hervorgeht, wird es wohl weder zu einer einheitlichen Regelung noch zu einer signifikanten Erhöhung der Zahlungen kommen. Im Gegenteil: Die Landeskirchen behalten sich offenbar weiterhin vor, eigene Richtlinien und Verfahren zu verfolgen – Württemberg geht bereits wieder einen Sonderweg.

Das eigentliche Ziel – Gerechtigkeit für die Betroffenen – scheint damit weiter in weiter Ferne. Kritiker befürchten, dass die Reform vor allem einem Zweck dient: Eine Obergrenze einzuziehen, damit keine Landeskirche und keine diakonische Einrichtung zu viel zahlen muss. Eine faire und bundesweit einheitliche Regelung rückt so in den Hintergrund.Viele Betroffene fühlen sich erneut im Stich gelassen. Die EKD müsse endlich anerkennen, dass echte Anerkennung nicht ohne eine transparente, unabhängige und gerechte Entschädigung auskommt – und dass Worte allein nicht ausreichen.

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