Hilfe für Betroffene

Unsere Initiative ist keine Beratungsstelle und kann keine Fachberatung durchführen. Insbesondere kann die Initiative keine Rechtsberatung oder Beratung zu Gesundheitsthemen durchführen. Die hier bereitgestellten Informationen sind lediglich eine nicht abschließende Linksammlung und ersetzen keine Rechtsberatung und keinen Besuch bei einer Ärztin oder einem Arzt oder bei einem Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin.

Da wir keine Beratungsstelle sind und da wir insbesondere keine Rechtsberatung erteilen können, sind hier nur einige weiterführende Informationen mit entsprechenden Links aufgelistet. Die Aufzählung ist nicht vollständig.

Bei der Strafverfolgung in fällen Sexueller Gewalt gibt es zwei große Hürden.

Die erste Hürde ist die Beweisbarkeit. Sexuelle Gewalt wird meist in Abwesenheit von Zeugen ausgeführt.

Die zweite Hürde ist die Verjährung. Häufig trauen sich betroffene sexueller Gewalt erst viele Jahre oder viele Jahrzehnte über ihre Gewalterfahrung zu sprechen.

Die Initiative hat zum Thema Strafverfolgung eine klare Meinung: Zeigen Sie Ihren Täter so früh wie möglich damit Ihre Erinnerungen als Zeuge noch so frisch wie möglich sind und bevor die Taten verjähren damit der Täter aus dem Verkehr gezogen werden kann. Nicht jede Anzeige führt zu einer Verurteilung. Aber eine Anzeige kann zu einer Verurteilung führen.

Betroffene haben in einem Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs die Möglichkeit als Nebenkläger aufzutreten. Neben der Staatsanwaltschaft wird der Täter dann auch noch vom Betroffenen angeklagt.

Informationen zum Thema Nebenklage können Rechtsanwälte erteilen.

Informationen zum Thema Nebenklage auch beim Bundesministerium der Justiz hier (externer Link).

Zu der Frage wie Sie Ihren Täter zur Zahlung von Schmerzensgeld verklagen können, kann Sie ein Rechtsanwalt beraten.

Für Menschen mit geringen Einkommen gibt es die Beratungshilfe. Aus dazu kann ein Rechtsanwalt beraten.

Informationen zur Beratungshilfe finden sich auch auch der Seite des niedersächsischen Landesjustizportal hier (externer Link).

Da wir keine Beratungsstelle sind und da wir insbesondere keine Beratung zu Gesundheitsthemen erteilen können, sind hier nur einige weiterführende Informationen mit entsprechenden Links aufgelistet. Die Aufzählung ist nicht vollständig.

Wenn es Ihnen akut psychisch oder physisch nicht gut geht und eine Behandlung nicht warten kann, handelt es sich möglicherweise um einen lebensbedrohlichen Notfall. Zögern Sie nicht und rufen Sie die 112 an oder begeben Sie sich in die Notaufnahme eines Krankenhauses und sprechen Sie ohne Scham Ihre Probleme an.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll den Verdienstausfall zahlen wenn eine Person z.B. aufgrund von Erkrankung seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist häufig sehr niedrig. Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen meist Angaben zu zurückliegenden ambulanten und stationären Behandlungen gemacht werden. Je nach Vorerkrankung kann es sein, dass der Betroffene keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen kann. Es ist ratsam sich zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung frühzeitig neutral beraten zu lassen. Beispielsweise bei einer Verbraucherzentrale.

Betroffene sexueller Gewalt leiden als Folge der Erlebnisse häufig unter psychischen Erkrankungen. Psychische Erkrankungen sind behandelbar. Wenn es Ihnen psychisch nicht gut geht, dann sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt darüber und bitten Sie um Behandlung. Sie können sich auch direkt an einen Facharzt für Psychiatrie und einen Psychotherapeuten wenden. Der Facharzt für Psychiatrie ist meist für die Behandlung der psychischen Erkrankung mit Medikamenten zuständig. Der Psychotherapeut behandelt die psychische Erkrankung mit einer Gesprächstherapie.

Hier unsere passende Podcast-Episode zum Thema hier.

Betroffene sexueller Gewalt leiden als Folge der Erlebnisse häufig unter psychischen Erkrankungen. Psychische Erkrankungen sind behandelbar. Wenn es Ihnen psychisch nicht gut geht, dann sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt darüber und bitten Sie um Behandlung. Sie können sich auch direkt an einen Facharzt für Psychiatrie und einen Psychotherapeuten wenden. Der Facharzt für Psychiatrie ist meist für die Behandlung der psychischen Erkrankung mit Medikamenten zuständig. Der Psychotherapeut behandelt die psychische Erkrankung mit einer Gesprächstherapie.

Hier unsere passende Podcast-Episode zum Thema hier.

Die Kirche übernimmt praktisch keine Verantwortung und leistet auch nicht viel. Die Anerkennungsleistung und die Akteneinsicht sollte sich jedoch jeder Betroffene in Anspruch nehmen.

Wahrscheinlich ab dem 01.01.2026 wird die neue Anerkennungsrichtlinie der EKD umgesetzt.

Die Leistungen bestehen aus 2 Teilen:

  1. Einer pauschalen Summe in Höhe von 15.000 € wenn die Tat zum Zeitpunkt der Begehung oder zum Zeitpunkt der Zahlung gemäß Abschnitt 13 des StGB strafbar gewesen ist.
  2. Einer individuellen Summe nicht weiter definierter Höhe, die die Tat und ihre Folgen und das Verhalten der Institution berücksichtigen soll und angeblich keine Obergrenze haben soll.

Wichtig: Hier auf keinen Fall viel Geld erwarten. Die 15.000 €werden wahrscheinlich relativ problemlos gezahlt, bei eindeutigen Fällen wahrscheinlich auch mehr. Aber Zahlungen über 30.000 € dürften weiterhin die absoluten Ausnahme bleiben. Bis zum 01.01.2026 gelten noch die alten Regeln. In Hessen Nassau könnten die Zahlungen mit dem 01.01.2026 deutlich absinken.

Vertuschung beenden empfiehlt allen Personen, die von sexualisierter Gewalt in der EKD betroffen sind, eine Anerkennungsleistung bei der für sie zuständigen sogenannten Fachstelle zu beantragen.

Melden Sie sich bei der Zentrale Anlaufstelle help.de (externer Link). Dort wird man Ihnen die für Sie zuständige sogenannte Fachstelle nennen können.

Betroffene sexueller Gewalt in den Landeskirchen haben haben die Möglichkeit bei den sogenannten Fachstellen der Landeskirchen Akteneinsicht zu bekommen. Für die Verarbeitung kann es für Betroffene sehr wichtig sein herauszufinden wie es zu der sexuellen Gewalt gekommen ist, ob jemand davon Kenntnis hatte und ob es noch andere Betroffene gab. Melden Sie sich bei Ihrer zuständigen sogenannten Fachstellen und verlangen Sie Einsicht in alle Akten, die Ihren Fall betreffen könnten. Lassen Sie sich vor dem Termin per Mail bestätigen das Sie wirklich alle Akten vorgelegt bekommen. Sollten Akten nicht vorgelegt werden lassen Sie sich die Namen der Akten nennen und fragen Sie nach dem Grund warum man Ihnen die Akte nicht vorlegen will. Schreiben Sie uns von Ihren Erfahrungen bei der Akteneinsicht. Wir behandeln Mitteilungen von Ihnen vertraulich; es sei denn Sie wünschen es anders.

Wir empfehlen allen Personen die von sexualisierter Gewalt in der EKD betroffen sind, unbedingt in der für sie zuständigen Fachstelle Akteneinsicht zu fordern.

Melden Sie sich bei der Zentrale Anlaufstelle help.de (externer Link). Dort wird man Ihnen die für Sie zuständige sogenannte Fachstelle nennen können.

Die Landeskirchen betreiben die sogenannten Fachstellen. Diese sogenannte Fachstellen soll die Ansprechpartnerin für Betroffene sexueller Gewalt der Landeskirche sein. Betroffene haben dort unter anderem die Möglichkeit Akteneinsicht zu verlangen und sogenannte Anerkennungszahlungen zu beantragen.

Die sogenannten Fachstellen sind Teil des jeweiligen Landeskirchenamtes. Eine Neutralität oder sogar eine Parteilichkeit zu Gunsten der Betroffenen ist somit leider ausgeschlossen.

Außerdem können Betroffene, die keinen Kontakt mehr mehr von der Kirche Wünschen möglicherweise davor zurückschrecken mit der sogenannten Fachstelle Kontakt aufzunehmen, da diese eine kirchliche Einrichtung ist.

Um zu erfahren, welche der sogenannten Fachstellen für Sie zuständig ist, können Sie sich bei der zentralen Anlaufstelle help.de (externer Link) melden; von dort aus wird Ihnen die für Sie zuständige sogenannte Fachstelle vermittelt.

Betroffenen, die sich von der sogenannten Fachstelle beraten lassen, empfehlen wir als Initiative unbedingt sich zusätzlich auch bei einer unabhängigen Fachberatungsstelle zum Thema sexuelle Gewalt beraten zu lassen. Bei Besuchen in der sogenannten Fachstelle empfehlen wir, dass sich Betroffenen unbedingt begleiten lassen sollten; Beispielsweise von einer Vertrauensperson oder in Hannover auch von einer einer unabhängigen Begleitung. Für Betroffene kann es hilfreich sein bei Gesprächen in der sogenannten Fachstelle eine Person als Zeuge dabei zu haben und somit im Umgang mit der Fachstelle nicht auf sich alleine gestellt zu sein.

Das Betroffenennetzwerk (BeNe) der EKD bietet ist ein moderiertes Forum. Die Sicherheit der Plattform ist fraglich. Nach Angaben der Kirche soll BeNe der Vernetzung von Betroffenen dienen. Der Nutzen von BeNe ist fraglich. Ein Link zu BeNe hier (externer Link).

Unsere passende Podcast-Episode zu BeNe hier.

Da wir keine Beratungsstelle sind und da wir insbesondere keine Sozialberatung erteilen können, sind hier nur einige weiterführende Informationen mit entsprechenden Links aufgelistet. Die Aufzählung ist nicht vollständig.

Menschen denen beispielsweise aufgrund einer psychischen Erkrankung die Fähigkeit der Erwerbsfähigkeit ganz oder teilweise verloren gegangen ist, wird möglicherweise eine Erwerbsminderungsrente gewährt.

Mehr Informationen zum Thema Erwerbsminderungsrente auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung hier (externer Link).

Damit ein Antrag Zahlung einer Erwerbsminderungsrente bewilligt werden kann, müssen meist ärztliche oder psychotherapeutische Unterlagen vorliegen. Es ist ratsam eine vorliegende Erkrankung frühzeitig behandeln zu lassen damit die Erkrankung entweder gar nicht schlimmer wird oder damit im Ernstfall schon Unterlagen vorhanden sind.

Betroffene sexueller Gewalt können sich beim Weißen Ring zu der sozialen Entschädigung gemäß SGB XIV beraten lassen. Ein Link zu der entsprechenden Seite hier (externer Link).

Wieso Unfall?
Es ist sicher nicht allen bekannt: Sexualisierte Gewalt kann durch die Unfallversicherug der ev. Kirche als Arbeitsunfall anerkannt werden, z.B. wenn sie im Kontext einer ehrenamtlichen Tätigkeit geschehen ist.


Warum ist das wichtig?

Wenn die geschehene Gewalt als Arbeitsunfall anerkannt wird, stehen Betroffenen Leistungen der Unfallversicherungen zu. Dazu gehören Leistungen wie Psychotherapie, Reha-Maßnahmen oder bei nachgewiesener Erwerbsunfähigkeit manchmal auch eine lebenslange Erwerbsminderungsrente.

Wer kann sich melden?

Wenn der Täter (die Täterin) die ehrenamtliche Tätigkeit von Betroffenen ausgenutzt haben, um Gewalt auszüben.
Das kann z.B. sein

  • wenn ein Pastor oder ein Diakon eine Teamerin oder einen Teamer in der Jugendarbeit belästigt / missbraucht hat
  • wenn eine Jugendliche oder ein Jugendlicher z.B. im Kindergottesdienst mitgearbeitet hat und die Gewalt dort angebahnt und/oder ausgeübt wurde
  • wenn man sich anders in der Kirchengemeinde, im kirchlichen Kindergarten, in der Gottesdienstgestaltung etc. engagiert hat und diese Situationen von den Tätern ausgenutzt wurden.

Lohnt sich das?

Wir wissen nicht, ob es in Ihrem Fall zu einer Anerkennung bei der VBG (Verwaltungsberufsgenossenschaft) kommt. Aber wir denken: Es lohnt sich auf jeden Fall, das überprüfen zu lassen.

Wie geht das?
Die Meldung auf der Seite der VBG dauert nur wenige Minuten. Unterlagen, die man nicht zur Hand hat, können nachgeliefert werden. Dazu gehört z.B. eventuell der Antrag auf Anerkennung des geschehenen Leides. D.h. es werden natürlich Mitarbeitende der Versicherung auch etwas über das widerfahrene Unrecht lesen. Man kann den Antrag nicht anonym stellen.

Leistungen werden ggf. vier Jahre rückwirkend ab Meldung gezahlt.

Achtung: Die Fachstelle der Landeskirche Hannovers hat in der Vergangenheit schon den Prozess verzögert. Wer sicher stellen will, dass die VBG den Antrag sofort bearbeitet, kann den Antrag direkt auf der Seite der VBG stellen.


Der Link zur der entsprechenden Seite der VBG ist hier (externer Link).

Menschen bei denen beispielsweise aufgrund einer psychischen Erkrankung an einer gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft gehindert sind, kann ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Ab einem GdB von 20 spricht man von einer Behinderung, ab einem GdB vom 50 von einer Schwerbehinderung.

Mehr zum Thema Behinderung gemäß SGB IX auf der Seite des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung hier (externer Link).

Damit ein Antrag auf Feststellung eines GdB bewilligt werden kann müssen meist ärztliche oder psychotherapeutische Unterlagen vorliegen. Es ist ratsam eine vorliegende Erkrankung frühzeitig behandeln zu lassen damit die Erkrankung entweder gar nicht schlimmer wird oder damit im Ernstfall schon Unterlagen vorhanden sind.

Wenn Sie sich in der Aufarbeitung engagieren wollen gibt es dafür einige Möglichkeiten.

Melden Sie sich bei der Geschäftsstelle einer URAK und teilen Sie mit, dass Sie mitarbeiten wollen.

Melden Sie sich bei dem Beteiligungsforum Befo und teilen Sie mit, dass Sie auch gerne im Befo mitmachen würden oder gerne das Befo wählen würden. Die Homepage des BeFo hier (externer Link).

Schreiben Sie Ihrem Landesbischof oder Ihrer Landesbischöfin und den Teilnehmern der Synoden und teilen Sie mit was Ihnen an der bisherigen Aufarbeitung nicht gefällt.

Schreiben Sie auch den Bundes- und Landtagsabgeordneten die selbst in einer der Landeskirchen Kirchensteuern zahlen oder sogar in einer Synode.

Organisieren Sie sich und unterstützen Sie Initiativen wie unsere. Unterschreiben Sie offene Briefe und Forderungen.

Teilen Sie uns mit, welche Erfahrungen Sie mit der Kirche im Bezug auf sexualisierter Gewalt gemacht haben. Wir behandeln ihre Erfahrungen vertraulich.

Das Betroffenennetzwerk (BeNe) der EKD bietet ist ein moderiertes Forum in dem jeder Beitrag freigeschaltet werden muss. Die Sicherheit der Plattform ist fraglich. Nach Angaben der Kirche soll BeNe der Vernetzung von Betroffenen dienen. Der Nutzen von BeNe ist fraglich. Ein Link zu BeNe hier (externer Link).

Unsere passende Podcast-Episode zu BeNe hier.

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I. Informationen über uns als Verantwortliche
II. Rechte der Nutzer und Betroffenen
III. Informationen zur Datenverarbeitung

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  • auf Erhalt der sie betreffenden und von ihnen bereitgestellten Daten und auf Übermittlung dieser Daten an andere Anbieter/Verantwortliche (vgl. auch Art. 20 DSGVO);
  • auf Beschwerde gegenüber der Aufsichtsbehörde, sofern sie der Ansicht sind, dass die sie betreffenden Daten durch den Anbieter unter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verarbeitet werden (vgl. auch Art. 77 DSGVO).

Darüber hinaus ist der Anbieter dazu verpflichtet, alle Empfänger, denen gegenüber Daten durch den Anbieter offengelegt worden sind, über jedwede Berichtigung oder Löschung von Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung, die aufgrund der Artikel 16, 17 Abs. 1, 18 DSGVO erfolgt, zu unterrichten. Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht, soweit diese Mitteilung unmöglich oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Unbeschadet dessen hat der Nutzer ein Recht auf Auskunft über diese Empfänger.

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Podlove

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Der Podlove Publisher erfasst darüber hinaus Download-Statistiken. IP-Adressen werden benutzt, um eine geschätzte geographische Verortung durchzuführen (Stadt / Land). IP-Adressen werden kurzzeitig (bis zu 48 Stunden) als Teil einer “request id” gespeichert. Das ist notwendig, damit der/die Podcast Betreiber/in die Tragfähigkeit seiner/ihrer Bemühungen nachweisen kann. Der Browser “User Agent” wird ebenso gespeichert.

Um vernünftige Download-Zahlen zu ermitteln, muss das System erneuten Zugriff auf die gleiche Datei vom selben Nutzer erkennen können. Der einzige verlässliche Weg dies zu erreichen ist, die IP zusammen mit dem User Agent zu betrachten. Eine anonymisierte IP zu benutzen ist nicht möglich, da dies zu falschen Ergebnissen führen würde. Nach 48 Stunden werden “request ids” pseudonymisiert (“salted”), was es unmöglich macht, die ursprüngliche darin enthaltene IP wiederherzustellen.

Eingesetzte Dienste und Diensteanbieter:

Podlove: Podlove & Bitlove – Vertrieb und Wiedergabe von Podcats; Dienstanbieter: Podlove (eine offene Initiative); Website: https://podlove.org; Datenschutzerklärung: https://docs.podlove.org/podlove-publisher/guides/dsgvo-gdpr.html. Die Audioinhalte werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bei einem Hostinganbieter gespeichert und abgerufen.

Adobe Typekit

Zur Darstellung des Schriftdesigns werden externe Schriftarten von „Adobe Typekit“, einem Dienst der Adobe Systems Software Ireland Limited, 4-6 Riverwalk, Citywest Business Campus, Dublin 24 Republic of Ireland, nachfolgend „Adobe“, eingesetzt.

Bei dem Aufruf der Website des Anbieters wird eine Verbindung zum Adobe-Server aufgebaut, um die Darstellung der Schrift zu ermöglichen bzw. diese zu aktualisieren. Dabei werden unter Umständen Daten an Server in den USA übertragen.

_____________________

Die USA verfügen gegenwärtig nach Ansicht der Datenschutzaufsichtsbehörden allerdings nicht über ein angemessenes Datenschutzniveau. Es bestehen zwischen dem Anbieter und Adobe daher, zur Übertragung von Daten in Drittländer, sogenannte Standardvertragsklauseln:

https://www.adobe.com/de/privacy/eudatatransfers.html

Jedoch sind dies privatrechtliche Vereinbarungen und haben daher keine direkte Auswirkung auf die Zugriffsmöglichkeiten der Behörden in den USA.

_____________________

Rechtsgrundlage ist hierbei Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Anbieters besteht an der Optimierung und dem wirtschaftlichen Betrieb der Website.

Durch die Verbindung kann Adobe erkennen, von welcher Website eine Anfrage gesendet wird und an welche IP-Adresse die Darstellung der Schrift übermittelt wird.

Weitergehende Informationen, insbesondere zu den Möglichkeiten der Unterbindung der Datennutzung, bietet Adobe unter den nachfolgenden Links an:

https://www.adobe.com/de/privacy.html
https://www.adobe.com/de/privacy/policies/adobe-fonts.html

Cookiebot

Als „Cookie-Banner“ setzen wir „Cookiebot“ ein. „Cookiebot“ ist ein Produkt der Cybot A/S, Havnegade 39, 1058 Kopenhagen, Dänemark, nachfolgend „Cybot“.

Durch die Funktion „Cookiebot“ informieren wir den Nutzer über die Verwendung von Cookies auf der Website und ermöglichen es dem Nutzer eine Entscheidung über deren Nutzung zu treffen.

Gibt der Nutzer seine Zustimmung zu der Verwendung der Cookies, werden die folgenden Daten automatisch bei Cybot protokolliert:

• Die anonymisierte IP-Nummer des Nutzers;
• Datum und Uhrzeit der Zustimmung;
• Benutzeragent des Browsers des Endnutzers;
• Die URL des Anbieters;
• Ein anonymer, zufälliger und verschlüsselter Key.
• Die zugelassenen Cookies des Nutzers (Cookie-Status), der als Nachweis der Zustimmung dient.

Der verschlüsselte Key und der Cookie-Status werden anhand eines Cookies auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert, um bei zukünftigen Seitenaufrufen den entsprechenden Cookie-Status herzustellen. Dieses Cookie löscht sich automatisch nach 12 Monaten.

Rechtsgrundlage ist hierbei Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht in der Anwenderfreundlichkeit der Website sowie in der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben der DSGVO.

Die Installation des Cookies sowie dessen Speicherung, und damit seine Cookie-Zustimmung, kann der Nutzer durch Einstellungen seines Browsers jederzeit verhindern bzw. beenden.

Weitergehende Informationen zum Thema Datenschutz bietet Cybot unter den nachfolgenden Links an:

https://www.cookiebot.com/de/privacy-policy

GOOGLE-Suchfunktion („CSE“)

Zur Volltextsuche auf der Website setzen wir die „Google benutzerdefinierte Suche“ (Google Custom Search Engine „CSE“) ein. „CSE“ ist ein Dienst der Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, nachfolgend „Google“.

„CSE“ ermöglicht eine Volltextsuche nach Inhalten auf unserer Webseite. Der Zugriff auf diese Suchfunktion erfolgt über eine Such-Box „Google Benutzerdefinierte Suche“.

Rechtsgrundlage ist hierbei Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht in der Anwenderfreundlichkeit der Website.

Die Funktion ist als Software-Modul von Google unverändert auf unserer Website integriert.
Wird die Suche durch Eingabe eines Suchbegriffes aktiviert, lädt Google anhand eines Plugins die gesuchten Informationen. Gleichzeitig werden zur Ausführung der Suche und der Darstellung der Suchergebnisse die vom Nutzer eingegebenen Begriffe und die IP-Adresse des Nutzers an Google übertragen.

Sofern der Nutzer zum Zeitpunkt des Suchvorganges in seinem bestehenden Google-Konto eingeloggt ist, kann Google die erfassten Informationen dem zugehörigen Nutzerprofil zuzuordnen.

Weitergehende Informationen, insbesondere zu den Möglichkeiten der Unterbindung der Datennutzung, bietet Google unter den nachfolgenden Links an:

https://policies.google.com/privacy
https://adssettings.google.com/authenticated

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