Das sogenannte Beteiligungsforum (BeFo)

Das Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt (BeFo) ist ein Gremium der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Das BeFo besteht aus:

  • Der Betroffenenvertretung1:
    • 8 von der Kirche ausgewählte Betroffene sexualisierter Gewalt der Gliedkirchen der EKD, ausgewählt von der EKD
      • davon 2 Betroffenensprecher, ausgewählt von der Betroffenenvertretung
  • Den kirchlichen Beauftragten2:
    • 3 leitende Geistliche der Gliedkirchen der EKD
    • 2 leitende Juristen der Gliedkirchen der EKD
    • 1 Vertreter der Diakonie Deutschland
    • 1 Präses der Synode der EKD
    • 2 Mitglieder der Konferenz für Prävention, Intervention und Hilfe in Fällen der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung (PIH-K) der EKD

Die EKD hat gleich dreifach sichergestellt, dass sie in dem BeFo die Richtung vorgeben kann.

  • Durch die Anzahl von 9 kirchlichen Beauftragten gegenüber 8 Betroffenen ist sichergestellt, dass die Betroffenen nicht in der Mehrheit sind.
  • Bei Abstimmungen gilt das Prinzip der doppelten Mehrheit. Für einen Beschluss muss es also in der Betroffenenbeteiligung einen Mehrheit der Stimmen geben und es muss unabhängig davon eine Mehrheit der Stimmen der Kirchenvertreter geben. Kein Beschluss kann also ohne Zustimmung der Kirchenvertreter getroffen werden.
  • Dadurch, dass die Betroffenen vom der Kirche ausgewählt wurde, konnte die Kirche Betroffene auswählen, die nicht zu kirchenkritisch sind.
  • Da viele der Betroffenen selbst bei einer Einrichtung in der EKD angestellt sind, ist eine Kirchennähe sichergestellt.

Bei praktisch allen Entscheidungen bei denen es um sexualisierte Gewalt geht, wird das BeFo beteiligt. Die EKD nutzt das BeFo um vorgeben können, dass keine Entscheidung getroffen wurde ohne Betroffene zu beteiligen.

Leider ist das Befo in Wirklichkeit keine Form der Betroffenenbeteiligung die dazu geeignet ist die Interessen von Betroffenen sexualisierter Gewalt in der EKD zu vertreten. Damit eine Betroffenenvertretung tatsächlich die Interessen der breiten Masse der Betroffenen vertreten könnte, wäre eine Legimitation der dieser Betroffenenvertretung erforderlich. Diese hätte durch eine Wahl erfolgen können bei der alle Betroffenen der EDK zur Wahl aufgerufen geworden worden wären. Alternativ wäre es auch möglich gewesen, dass die Mitglieder der Betroffenenvertretung aus einer externen, kirchenfernen Kommission bestimmt worden wäre.

Die 8 Betroffenen der Betroffenenvertretung haben aus ihren Reihen 2 Betroffenensprecher gewählt. Diese werden öffentlich häufig als Sprecher oder Interessenvertreter von Betroffenen wahrgenommen oder teilweise sogar fälschlicherweise so bezeichnet. Tatsächlich sind die Betroffenensprecher der Betroffenenvertretung des BeFo nur die Sprecher der Betroffenenvertretung; sie haben nicht die Legitimation für die breite Masse der Betroffenen zu sprechen. Dies wies noch einmal dadurch bekräftigt, dass die Betroffenen der Betroffenen der Betroffenenvertretung ihre Identität der Öffentlichkeit nicht preisgeben müssen3. Die Betroffenen der breiten Masse wissen also gar nicht, wer da genau drin sitzt.

Die Betroffenen im BeFo bekommen von der EKD Geld. Monatlich 500 € Grundbetrag, 200 € Zuschlag für die Mitarbeit in einer AG des BeFo jeder Betroffene des BeFo arbeitet in einer AG mit, und einen Zuschlag unbekannter Höhe für die beiden Sprecher der Betroffenen im BeFo. Reise- und Unterkunftskosten werden separat von den monatlichen Zahlungen erstattet.

In der ForuM-Studie wird das Beteiligungsforum als unzureichendes „One-fits-all-Modell“ bemängelt.4

Update:

Ab 2026 sollen 12 Betroffene im Befo sitzen. Interessierte dafür hatten die Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung an einer Auswahlveranstaltung am 19.10.2024 in Kassel teilzunehmen. Aus den 25 Betroffenen Personen die vor Ort waren wird die EKD durch das EKD-Begleitteam die 6 Betroffene auswählen lassen und zunächst für 1 Jahr in verschiedenen Arbeitsgruppen des BeFo mitarbeiten lassen. Diese 6 Personen werden dann als Betroffenen mit „Gaststatus“ bezeichnet nach nach einem Jahr wird die EKD dann erneut aus den 6 Personen 4 Betroffene auswählen die zu der Betroffenenbeteiligung im Beteiligungsforum ernannt werden. Eine Partizipation von Betroffenen bei der Auswahl von Personen die künftig im BeFo für die EKD sitzen werden ist weiterhin nicht geplant.

Zu dem Thema empfehlen wir auch unsere passenden Podcasts:

Außerdem empfehlen wir unseren Artikel zu unserer Forderung nach einer demokratischen Betroffenenbeteiligung.

Was wir als Initiative zur Betroffenenbeteiligung fordern lesen Sie hier.

  1. vgl. Betroffenenvertretung (externer Link) ↩︎
  2. vgl. Kirchliche Beauftragte (externer Link), EKD ↩︎
  3. vgl. Betroffenenvertretung (externer Link) ↩︎
  4. vgl. Zusammenfassung ForuM-Studie (externer Link) Seite 29 ↩︎

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