Initiative zur Aufarbeitung der sexualisierten Gewalt der Landeskirche Hannovers und EKD
Die sogenannten Unabhängigen regionalen Aufarbeitungskommissionen (URAK)
Die UBSKM und die EKD haben am 13.12.2023 eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet1. Danach verpflichtet sich die EKD dazu, in Deutschland 9 sogenannte Unabhängige regionale Aufarbeitungskommissionen (URAK) aufzubauen.
Die URAK-Verbünde sind sehr unterschiedlich groß wie die folgende Grafik zeigt.
Der Aufbau der URAK soll wie folgt erfolgen:
In jedem URAK-Gebiet werden Foren veranstaltet aus denen sich eine URAK-Betroffenenvertretung bildet.
In Abhängigkeit von den regionalen Umständen und der Anzahl der beteiligten Landeskirchen und Diakonischen Werke wird eine Kommissionsgröße von mindestens sieben Mitgliedern empfohlen. Bei einer Anzahl von sieben Kommissionsmitgliedern sind zwei der Mitglieder aus dem Kreis der im Raum der evangelischen Kirche und Diakonie Betroffenen. Die übrigen Mitglieder sollen Expertinneninsbesondere aus Wissenschaft (z.B. der Geschichtswissenschaft, dem Archivwesen, der Rechtswissenschaft, der Psychologie, der Soziologie, der Pädagogik oder der Theologie), Fachpraxis, Justiz oder öffentlicher Verwaltung sowie Vertreterinnen der Landeskirchen und der Landesverbände der Diakonie sein. Sie alle sollen über persönliche und/oder fachliche Erfahrungen mit Prozessen der unabhängigen Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Institutionen verfügen. Weniger als 50 Prozent der Mitglieder dürfen Beschäftigte der Evangelischen Kirche oder der Diakonie sein oder einem ihrer Gremien angehören.2
Die Leitungsorgane der jeweiligen Landeskirchen und der jeweiligen Landesverbände der Diakonie berufen die Mitglieder der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen für vier Jahre (auf persönlichen Wunsch: zwei Jahre), eine wiederholte Berufung ist möglich.3
Bezüglich der Berufung der Mitglieder aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz, öffentlicher Verwaltung, etc. bitten sie die jeweils zuständige(n) Landesregierung(en) um Benennung geeigneter Personen.4
Die Benennung der Mitglieder aus dem Kreis der im Raum der evangelischen Kirche und Diakonie Betroffenen in die Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen erfolgt durch die Betroffenenvertretungen.5
Leider wurden in die URAK einige Punkte eingebaut, die die suggerierte Unabhängigkeit vor Vorne herein in Frage stellen:
Dadurch, das URAK-Mitglieder von den Leitungsorganen der jeweiligen Landeskirchen und der jeweiligen Landesverbände der Diakonie berufen werden ist davon auszugehen, dass diese URAK-Mitglieder Kirchennah sein werden.
Die Geschäftsordnung der URAK wurde unter Mitarbeit des kirchennahen BeFo erstellt.
Die UBSKM wurde nicht an der Erstellung der Geschäftsordnung beteiligt
Das Kirchennahe BeFo bekommt zwecks Sicherung der Transparenz jährlich einen Bericht der URAK.6
Am 13.03.2025 nahmen 7 von insgesamt 9 URAK ihre Arbeit auf. Ein Jahr Später waren dann alle 9 URAKs aufgestellt. Die ersten Arbeitsberichte der URAKs sind bereits erscheinen und zeigen insgesamt ein ernüchterndes Bild.
Die ersten Arbeitsberichte der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen (URAK) fallen vor allem deshalb ernüchternd aus, weil sie von erheblichen infrastrukturellen Mängeln und institutionellen Blockaden geprägt sind. So legten manche Kommissionen wie Mitteldeutschland oder Sachsen-Anhalt/Thüringen gar keinen Bericht vor, während die URAK Nordost über 16 Monate hinweg ohne eigene Büroräume arbeiten musste, sensible Daten auf privaten Geräten verarbeitet wurden und nach dem Krankheitsausfall der Geschäftsführung der zentrale E-Mail-Zugang monatelang lahmgelegt war. Hinzu kamen ungedeckte Reisekosten, die Betroffene privat vorstrecken mussten, fehlende Schutzkonzepte gegen Retraumatisierung sowie monatelange Wartezeiten auf Aktenauskünfte seitens der Kirchenleitungen, was eine zügige und professionelle Aufarbeitung massiv behinderte.
Inhaltlich offenbaren die Berichte zudem eine dramatische Verwässerung des ursprünglichen Aufarbeitungsauftrags und eine anhaltende Intransparenz. Die URAK Württemberg schränkte ihren Fokus einseitig auf Taten im unmittelbaren Dienstauftrag ein, wodurch Fälle im Ehrenamt, Peergewalt bei Freizeiten oder Missbrauch im Umfeld von Pfarrfamilien herausfallen, und lehnte zugleich die Unterstützung individueller Aufarbeitungsprozesse von Betroffenen als Aufgabe ab. Zudem herrscht bei den Fallzahlen ein intransparenter föderaler Flickenteppich ohne zentrale Sammelstelle oder einheitliche Kriterien, während Berichte wie jener aus Bayern konkrete Ergebnisse hinter nichtssagenden PR-Floskeln verstecken. Zusammenfassend entsteht der Eindruck einer Verantwortungsdiffusion, bei der die Landeskirchen die Aufarbeitung an unzureichend ausgestattete regionale Gremien delegieren, ohne verbindliche Standards oder Transparenz zu gewährleisten.
Zu dem Thema empfehlen wir auch unsere passende Podcast-Episoden:
Was wir als Initiative zum Thema Betroffenenbeteiligung fordern lesen Sie hier.